Sofern Sie am 26. September 2021 für die Wahl zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt sind bzw. einen Antrag auf Briefwahl gestellt haben, erhalten Sie am Wahltag im Wahllokal oder bereits vorher mit den Briefwahlunterlagen einen Stimmzettel.
Jede*r Wahlberechtigte*r hat für die Wahl zum Deutschen Bundestag zwei Stimmen, die „Erststimme“ und die „Zweitstimme“. Das bedeutet, dass auf dem Stimmzettel maximal zwei Kreuze gemacht werden dürfen.
Mit der Erststimme (linke Hälfte des Stimmzettels) wird ein*e Direktbewerber*in des Wahlkreises (Personenwahl) gewählt.
Wahlgewinner*in eines Wahlkreises ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit).
Mit der Zweitstimme (rechte Hälfte des Stimmzettels) wird dagegen die Landesliste einer Partei (Verhältniswahl) gewählt.
Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag ausschlaggebend. Sie bestimmt über die Fraktionsstärken und damit über die politischen Kräfteverhältnisse und die Möglichkeiten der Mehrheits- und Koalitionsbildung im Deutschen Bundestag.
Die Zahl der Sitze im Bundestag erhöht sich, wenn eine Partei in den Wahlkreisen mehr Direktmandate erringt, als ihr nach ihrem Gesamtstimmenanteil im Land zustehen.
Sie als Wählende haben bei der Wahl des Deutschen Bundestag die Möglichkeit, Ihre Erststimme dem*der Bewerber*in einer bestimmten Partei und Ihre Zweitstimme der Landesliste der gleichen Partei zu geben. Sie können aber auch mit Ihrer Erststimme einen*eine Bewerber*in einer bestimmten Partei oder Einzelperson und mit der Zweitstimme die Landesliste einer anderen Partei wählen. Wird von der letzten Möglichkeit Gebrauch gemacht, wird von Stimmenkombination bzw. Stimmensplitting gesprochen.