Den Ernstfall vermeiden
Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz beginnt mit der Beratung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und geht bis zur Beratung von Architekten und Bauherren.
Der vorbeugende Brandschutz beginnt bei der Aufstellung von Bauleit-, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen, die zur Vermeidung von Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden dienen, werden bei Baugenehmigungsverfahren bewertet. Konkret gibt es Hinweise z.B. zur Löschwasserversorgung, Flucht- und Rettungswegen, aber auch zum Einbau von Brandmeldeanlagen und zur Festlegung der Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und trennender Bauteile.
Eine regelmäßige Überprüfung von Gebäuden und Einrichtungen mit erhöhtem Brandrisiken, wie Industrie- und Gewerbeobjekte, Altenheime und Schulen dient der Sicherheit.
Architekten, Fachplaner und Bauherren können sich bei der Planung von Neu- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen in Sachen Brandschutz telefonisch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung beraten lassen.
Die Beratung erfolgt in der Geschäftsstelle in der Marienstraße 14, 30171 Hannover.
Zuständigkeit und Erreichbarkeit der Brandschutzprüfer*innen
Markus Paulmann
Zuständig für Burgwedel, Isernhagen, Langenhagen (Stadt)
Tom Tebbe
Zuständig für Hemmingen, Laatzen, Pattensen, Sehnde (Ortsteile)
Alexander Puchinger
Zuständig für Garbsen, Wedemark, Langenhagen (Ortsteile)
Marion Krohn-Enge
Zuständig für Barsinghausen, Gehrden, Ronnenberg, Springe, Wennigsen
Berth Marquardt
Zuständig für Burgdorf, Lehrte, Sehnde (Stadt), Uetze
Martina Pook
Zuständig für Neustadt a. Rbge., Seelze, Wunstorf