FAQs

Ist es strafbar, als Erwachsener Alkohol an Kinder und Jugendliche weiter zu geben?

Nicht nur Gewerbetreibende müssen die Jugendschutzbestimmungen bei der Abgabe von Alkohol an Minderjährige einhalten. Laut § 28 Absatz 4 des Jugendschutzgesetzes müssen alle „Personen über 18 Jahren“ mit einem Bußgeldverfahren rechnen, wenn sie gegen diese Altersgrenzen verstoßen.

Sind alkoholische Getränke auf Geburtstagen von Jugendlichen erlaubt?

Die Altersgrenzen für den Konsum für Alkohol gelten für sämtliche Orte in der „Öffentlichkeit“ wie Gaststätten, Diskotheken, Sportveranstaltungen, Konzerte etc. Die so genannte „Privatsphäre“ ist davon ausgenommen!

Trotzdem sind die Eltern als Gastgeber für eine private Feier, wie z.B. einen Geburtstag, verantwortlich. Deshalb sollten sie genau überlegen und mit ihrem Kind absprechen, welche Grenzen im Umgang mit Alkohol vereinbart werden.

Hilfreich ist auch ein Austausch mit Eltern der Gäste, denn Jugendliche bauen schnell einen Konkurrenzdruck auf, dass nur die eigenen Eltern so streng sind und bei den anderen Partys „alles erlaubt sei“. Gemeinsame Absprachen unter den Eltern sind da sehr hilfreich!

Auch wenn das Jugendschutzgesetz in der eigenen Wohnung nicht angewandt wird, kann doch bei einem Minderjährigen, der durch den Konsum von Alkohol auffällt, eine Überprüfung durch das Jugendamt stattfinden, ob die Eltern ihren Erziehungsauftrag wahrnehmen.

Dürfen Kinder und Jugendliche im Auftrag für ihre Eltern Alkohol einkaufen?

Grundsätzlich und ohne Ausnahme nein!

Eltern sind verpflichtet, den Alkohol selbst zu kaufen. Kinder und Jugendliche sollen nicht die Möglichkeit erhalten, den gekauften Artikel selbst zu trinken oder die Eltern als Alibi vorzuschicken, um sich selbst mit Alkohol zu versorgen.

Dürfen Kinder und Jugendliche mit einem unterschriebenen Zettel ihrer Eltern Alkohol kaufen, der für ihre Eltern bestimmt ist?

Auch wenn Kinder und Jugendliche einen Zettel an der Kasse vorlegen, den die Eltern unterschrieben haben, dürfen sie keinen Alkohol kaufen, der gegen die geltenden Altersgrenzen verstößt. Die verkaufende Person kann weder garantieren, dass dieser Auftrag wirklich von den Eltern stammt, noch ob die gekauften Artikel wirklich die Eltern erreichen.

Sollte eine solche Beschwerde eingehen, wird seitens des Jugendschutzes ein Bußgeldverfahren gegen den Verkäufer/die Verkäuferin eingeleitet.

Können Kinder und Jugendliche alkoholische Lebensmittel für sich kaufen?

Laut § 9 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes dürfen Kinder und Jugendliche keine Lebensmittel kaufen, „die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten“.

Nach juristischer Definition bedeutet „geringfügig“, wenn der branntweinhaltige Anteil weniger als 1% der gesamten Menge des Lebensmittels beträgt. Demnach dürfen zum Beispiel Weinbrandbohnen nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden!

Die Hersteller sind verpflichtet, den prozentualen Anteil des Alkohols, z.B. als Likör oder Weinbrand, prozentual anzugeben.

Welche Wirkung entfalten so genannte „Energy-Drinks“ in Kombination mit Alkohol?

Diese Kombination ist bei Feiern sehr beliebt. Durch die Inhaltsstoffe in den „Energy-Drinks“ wie Koffein oder Taurin wird die Aufnahme des Alkohols in das Blut beschleunigt. Dadurch werden (erhoffte) Wirkungen des Alkohols wie Ausgelassenheit oder Mut schneller erreicht. Gleichzeitig reduziert sich aber der Zeitraum, in denen der Körper Signale senden kann, „dass es reicht“. Die Gefahr, dass der Kreislauf zusammen bricht, erhöht sich also.

Wie lange dauert es, bis ein Körper wieder vollständig ausgenüchtert ist?

Als Orientierung gilt, dass ca. 0,1 ‰ pro Stunde abgebaut werden. Das Ausnüchtern kann nicht durch Schlafen, Sport, Schwitzen oder übergeben beschleunigt werden.

Häufig wird dieser langsame Abbau unterschätzt, insbesondere für die Fahrtauglichkeit am nächsten Morgen oder die Wirkung des „Rest-Alkohols“ in der Schule oder am Arbeitsplatz.

Welche Menge Alkohol pro Tag und pro Person ist unbedenklich?

Diese Frage wird sehr häufig gestellt. Auch wenn manchmal Menge in Form von Gramm- oder Liter-Angaben gemacht werden, ist dies sehr mit Vorsicht zu genießen. Eine Formel mit einer grundsätzlichen Aussage gibt es nicht.

Trotzdem gibt es einige Indikatoren, die für eine Orientierung bei dieser Frage nützlich sind:

  • sowohl ein täglicher, regelmäßiger Konsum wie auch das grenzenlose (Be-)Trinken deuten auf einen krankhaften Umgang mit Alkohol hin
  • Beugen sich Personen dem Gruppendruck mitzutrinken, obwohl sie es selber gar nicht wollen?
  • Werden selbst gesetzte Grenzen (z. B. „Heute Abend nur ein kleines Bier“) häufig überschritten?
  • Gibt es Rituale (Stichworte wie „Feierabendbier“ oder „Fußballkucken mit Bier“), bei denen immer Alkohol getrunken wird, kann dies schnell zur Gewohnheit werden. Jede Sucht beginnt mit der Gewöhnung!
  • Fällt es schwer, grundsätzlich bei Feiern oder Veranstaltung keinen Alkohol zu trinken?

Grundsätzlich sind die Grenzen für einen unbedenklichen Umgang mit Alkohol sehr individuell. Der eigene Umgang mit Alkohol sollte regelmäßig und ehrlich überprüft werden. Um seine eigene Situation zu überprüfen, finden sich im Internet zahlreiche Selbsttests; z.B. nachfolgender Test der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung.

Alkohol? Kenn Dein Limit - Selbsttest

Internetangebot der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung: Selbsttest, Bodymap, Beratung

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