Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Gewerbeangelegenheiten
Verschiedene gewerbliche Tätigkeiten unterliegen einer Erlaubnispflicht, da der oder die Gewerbetreibende die gewerberechtliche Zuverlässigkeit dafür besitzen muss. Vor Beginn der Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ist daher frühzeitig ein Antrag auf Zulassung zu dem betreffenden Gewerbe bei der zuständigen Behörde zu stellen. Somit kann die Behörde prüfen, ob die Zuverlässigkeit für die beabsichtigte Gewerbeausübung gegeben ist.
Fragen dazu beantworten die Ansprechpartner/innen für die unten aufgeführten Gewerbearten gern. Für die Gewerbeausübung in Städten und Gemeinden, die unten nicht genannt sind, ist die Region Hannover nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich dann direkt an die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Spielhallenkonzessionen
in Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Pattensen und Wennigsen
Frau Wirth, Tel.: +49 511 616-25043
Erlaubnisse zur Ausübung des Bewachungs-, des Pfandleiher-, des Versteigerergewerbes und Reisegewerbekarte
in Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Pattensen und Wennigsen:
Herr Bähre, Tel.: +49 511 616-22961
- Antrag auf Erteilung einer Bewachererlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Pfandleihererlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Versteigerererlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Erlaubnisse zur Durchführung eines Jahr- oder Spezialmarktes
in Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Pattensen und Wennigsen:
Herr Bähre, Tel.: +49 511 616-22961
Erlaubnisse zur Durchführung von Messen und Ausstellungen
in allen Städten und Gemeinden der Region Hannover mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover:
Herr Bähre, Tel.: +49 511 616-22961
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Durchführung eines Jahr- oder Spezialmarktes sowie einer Ausstellung
- Merkblatt zum Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Durchführung eines Jahr- oder Spezialmarktes sowie einer Ausstellung
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Neben Steuerhinterziehung, Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung von Ausländern umfasst Schwarzarbeit auch gewerberechtliche Aspekte. Die unerlaubte Handwerksausübung sowie die Ausübung eines Gewerbes ohne Gewerbemeldung oder Reisegewerbekarte werden von der Region Hannover verfolgt. Übrigens, auch Auftraggeber handeln ordnungswidrig.
Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro, in besonders schweren Fällen auch darüber, geahndet werden.

- Hildesheimer Straße 20
- 30169 Hannover
- Karte
- Fahrplan
- Tel.: +49 511 616-0
- Fax: +49 511 616-22499
- Weitere Informationen