Nein, mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes ist das Verfahren abgeschlossen.
Der Verkehrsverstoß wird ggfs. im Rahmen eines förmlichen Bußgeldverfahrens weiter bearbeitet.
Nein, ein Verwarnungsgeld stellt lediglich ein Angebot dar, einen geringfügigen Verkehrsverstoß gegen Zahlung zu ahnden. Wenn das Angebot nicht angenommen wird, prüft die Behörde, ob ein Bußgeldbescheid zu erlassen ist. Hiergegen können Sie Einspruch einlegen (siehe „Bußgeld“)