Jagd
Jagdschein
Wenn ein Jagdschein neu beantragt werden muss – hier gibt es die notwendigen Informationen.
Um die Jagd ausüben zu können, muss man im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.
Die Ersterteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass die Jägerprüfung bestanden wurde, die Antrag stellende Person jagdrechtlich zuverlässig ist und eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Der Jagdschein gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Der Jagdschein allein berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch eine Jagdeinladung der jeweiligen Revierinhabenden.
Nichtdeutsche Jagdscheine berechtigen im Bundesgebiet weder zur Jagdausübung noch zum Waffenerwerb.
Weiterführende Informationen und Online-Antragstellung:
Wer das Formular lieber händisch ausfüllen und per Post zusenden möchte, findet hier den entsprechenden Antrag: Formular Jagdschein / Falknerschein
30169 Hannover
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