Bußgeld

Bei schweren Verstößen im Straßenverkehr wird ein Bußgeld fällig. Betroffene können zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

Gesetze: Grundlage des Handelns

Ich befürchte, dass ich ein Bußgeld zahlen muss. Wie erfahre ich, wie hoch das Bußgeld ist?

Die Höhe des Bußgelds bemisst sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog und ist abhängig von den Gegebenheiten des Einzelfalles. Eine pauschale Auskunft ist nicht möglich. Wenn Sie bereits einen Anhörungsbogen erhalten haben, erfahren Sie dort Namen und Telefonnummer Ihres Ansprechpartners oder Ihrer Ansprechpartnerin. Dort können Sie sich erkundigen.

Kann ich das Bußgeld in Raten zahlen?

Eine Ratenzahlung ist auf Antrag möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an den zuständigen Sachbearbeiter bzw. die zuständige Sachbearbeiterin. Den Namen finden Sie auf dem Anschreiben, das Sie erhalten haben.

Warum muss ich zusätzlich zur Geldbuße Gebühren und Auslagen zahlen?

Gebühren und Auslagen fallen gem. § 107 OWiG zusätzlich zur Geldbuße an und sind gesetzlich vorgeschrieben.

Welche Möglichkeit habe ich, gegen das Bußgeld vorzugehen?

Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Habe ich ein Recht auf Akteneinsicht?

Akteneinsicht kann Ihnen im Rahmen von § 49 OWiG unter Aufsicht gewährt werden. Es wird empfohlen, dazu einen Termin abzusprechen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.