Stadt und Region Hannover
Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Warum sind Behindertenbeauftragte wichtig?
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen. Die Beauftragten setzen sich dafür ein, dass überall in der Region Hannover – inklusive der Landeshauptstadt Hannover – Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen selbstbestimmt leben können. Dies umfasst Personen, die seh- oder hörgeschädigt sind ebenso wie körperlich beeinträchtigte, geistig oder seelisch beeinträchtigte Menschen.
Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, kurz UN-BRK, und das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz, kurz NBGG. Die Behindertenbeauftragten nehmen eine wichtige Funktion zwischen Verwaltung und Betroffenen wahr. Sie vermitteln zum Beispiel an Menschen mit Behinderung Hilfeleistungen und geben Informationen weiter. Und sie wirken auf verschiedenen Ebenen darauf hin, dass behinderte Menschen in der Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover eingeschlossen, gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können.
Zwei Personen – ein Ziel!
Sylvia Thiel ist die Beauftragte der Region Hannover für Menschen mit Behinderung.
Für die Stadt Hannover ist Andreas Mangelsdorf der Beauftragte für Menschen mit Behinderung.
Sie beide sind Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderung, für Angehörige von Menschen mit Behinderung, für deren Organisationen und Selbstvertretungen sowie für Politik und Verwaltungen in der Stadt und im Umland von Hannover.
Welche Aufgaben haben die Behindertenbeauftragten?
Förderung der Barrierefreiheit
Ziel der UN-BRK ist die vollumfängliche Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Hierfür ist eine umfassende Barrierefreiheit erforderlich. Die Behindertenbeauftragten wirken darauf hin, dass öffentliche Gebäude und Anlagen, der öffentliche Personennahverkehr, aber auch Informationsquellen und Kommunikationsmittel barrierefrei geplant und umgesetzt werden.
Für die Sicherstellung barrierefreier Zugänglichkeiten (z.B. Verkehrsanlagen oder öffentliche Gebäude oder Neubauten) ist Andreas Mangelsdorf in der Stadt Hannover und Sylvia Thiel in den Umlandkommunen (Region Hannover) an Planungsverfahren, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, beteiligt.
Netzwerke und (politische) Gremienarbeit
In ihrer Funktion als kommunale Beauftragte haben Andreas Mangelsdorf und Sylvia Thiel den Vorsitz ihrer jeweiligen Beiräte für Menschen mit Behinderung:
Sylvia Thiel ist Geschäftsführerin des „Regionsforums für Menschen mit Behinderung“ – kurz: Regionsforum.
Andreas Mangelsdorf obliegt die Geschäftsführung für den „Runden Tisch für Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Hannover“ – kurz: Runder Tisch.
Der Runde Tisch für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover
wurde 2009 auf Grundlage des § 12 Abs. 4 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) eingerichtet.
Er setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft ein.
Der Runde Tisch ist somit das Beteiligungsgremium für Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Hannover. Ihm gehören jeweils eine Vertretung aus den in der Arbeit für Menschen mit Behinderung tätigen Verbänden, Vereinen und Organisationen in der Landeshauptstadt Hannover sowie jeweils eine Vertretung der Ratsfraktionen an. Satzungsgemäß bestimmen die Mitglieder des Gremiums über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes.
Den Vorsitz des Runden Tisches für Menschen mit Behinderung hat die Sozialdezernentin der Landeshauptstadt Hannover inne. Die Geschäftsführung obliegt dem Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover.
Jährlich finden vier Sitzungen statt, bei denen über die für die Zielgruppe relevanten Themen oder über aktuelle Angelegenheiten informiert wird.
Bei Fragen oder Themenvorschlägen wenden Sie sich bitte an den Behindertenbeauftragten der LHH.
Mitglieder des Regionsforums und des Runden Tisches sind jeweils Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden, Organisationen und Initiativen der Behindertenhilfe, Mitglieder der Stadt- und Regionsverwaltung sowie Mitglieder des Stadtrates und der Regionsversammlung.
Es besteht außerdem eine enge Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten und –beiräten im Regionsgebiet sowie auf Landesebene (z. B. Niedersächsischer Inklusionsrat).
Projekt- und anlassbezogen nehmen Sylvia Thiel und Andreas Mangelsdorf in ihrer jeweiligen örtlichen Zuständigkeit an unterschiedlichen Arbeitsgruppen teil. Sie sind in ihren jeweiligen Verwaltungen Mitglied in politischen Fachausschüssen.
Projektförderung
Projekte, die in verschiedenen Lebensbereichen Barrierefreiheit und Inklusion fördern, können durch die Stadt und Region Hannover finanziell unterstützt werden.
Wenn ein Projekt für Menschen mit und ohne Behinderung im Stadtgebiet Hannover stattfindet, kann dieses mit Mitteln zur Umsetzung der „Deklaration von Barcelona“ gefördert werden. Der Antrag kann nur online im Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover gestellt werden. Im ersten Schritt müssen Sie sich registrieren/anmelden. Im Antrag wählen Sie unter Punkt A.2. den Fachbereich Soziales und dann Projektförderungen im Bereich: Umsetzung der „Deklaration von Barcelona“. Bei Fragen wenden Sie sich an den Beauftragten für Menschen mit Behinderung der LHH.
Findet ein Projekt in einer Umlandkommune der Region Hannover statt oder hat als Zielgruppe Menschen aus den Umlandkommunen mit und ohne Beeinträchtigung ist die Region Hannover anzufragen. Die Antragsstellung und Bewilligung der Mittel aus der Region Hannover erfolgt über die Beauftragte für Menschen mit Behinderung. Das Antragsformular finden Sie unter:
https://www.serviceportal.region-hannover.de/nbgg
Was können Behindertenbeauftragte nicht tun?
Für viele individuelle Fragestellungen und benötigte Hilfestellungen gibt es kompetente Beratungs- und Fachstellen vor Ort. Die beiden Beauftragten für die Stadt und Region Hannover begleiten und unterstützen in der Regel keine Einzelpersonen dabei
- barrierefreien Wohnraum zu suchen
- persönliche Assistenz zu suchen, wie z.B. eine Schulassistenz oder Arbeitsassistenz oder
- Bewerbungen für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schreiben
Durch ihr Amt sind die beiden Behindertenbeauftragten nicht dazu befugt Weisungen an andere Behörden zu erteilen oder gegenüber anderen Fachabteilungen in ihren jeweiligen Verwaltungen. Es wird keine individuelle Einzelfallberatung, Rechtsberatung oder persönliche Vertretung übernommen. Gleichwohl arbeiten die Behindertenbeauftragten bei Schwierigkeiten zwischen Verwaltung und Einwohner*innen mit den Beteiligten auf Lösungen hin. Sie vermitteln gegebenenfalls auch an andere Stellen.
Häufig gestellte Fragen und weiterführende Ansprechpersonen
Wo finde ich Unterstützung und Beratung in meiner Nähe?
Im Regionsgebiet einschließlich der Landeshauptstadt Hannover gibt es verschiedene Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Unabhängig von der Art der Beeinträchtigung können Sie sich an die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen wenden. Eine Liste der vier Standorte und Kontaktdaten finden Sie hier: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) - Hannover.de
Für eine ausführliche Beratung zum Beispiel zu den Themen Erstbeantragung, Erhöhungsantrag, Widerspruch, Merkzeichen und weiteres stehen Ihnen ebenfalls unterschiedliche Sozialverbände zur Seite.
Bei bestimmten Diagnosen kann es aber auch hilfreich sein, sich direkt mit einer Selbsthilfeorganisation, die auf Ihr Krankheitsbild spezialisiert ist, in Verbindung zu setzen. Hier finden Sie weitere Informationen: KIBIS Hannover – Paritätische Selbsthilfekontaktstelle
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Für die Anerkennung einer Schwerbehinderung und die Ausstellung eines Ausweises ist das Landesamt für Soziales Niedersachsen zuständig. Wenn Sie einen Erstantrag stellen wollen, oder eine Verlängerung Ihres bestehenden Ausweises oder einen Erhöhungsantrag sind Sie hier richtig:
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Wenn Sie Beratung benötigen, auch zu anderen Themen rund um Pflege und Pflegegeld, wenden Sie sich an einen Senioren- und Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.
Wie beantrage ich Eingliederungshilfe?
Sie wohnen in der Stadt Hannover?
Für erwachsene Menschen mit Behinderung sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen mit Wohnsitz im Stadtgebiet Hannover ist der Fachbereich Soziales der Stadt Hannover zuständig.
Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Beeinträchtigung hingegen ist der Fachbereich Jugend der Stadt Hannover zuständig.
Sie wohnen in einer Umlandkommune?
Für erwachsene Menschen mit Wohnsitz in einer der 20 Umlandkommunen der Region Hannover und einer seelischen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung ist der Fachbereich Teilhabe der Region Hannover der richtige Ansprechpartner.
Auch für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Beeinträchtigung ist der Fachbereich Teilhabe in den Umlandkommunen zuständig mit Ausnahme von Burgdorf, Laatzen, Langenhagen und Lehrte. Diese Kommunen haben ein eigenständiges Jugendamt und sind für Kinder und Jugendliche mit seelischer Beeinträchtigung zuständig.
Wo kann ich mit anderen Betroffenen in Kontakt kommen?
Wenn Sie eine Selbsthilfegruppe suchen, selbst eine Gruppe leiten oder sich für die Arbeit in der Selbsthilfe interessieren – hier sind Sie richtig: KIBIS Hannover – Paritätische Selbsthilfekontaktstelle
Auf dieser Website finden Sie viele hilfreiche Informationen, aktuelle Veranstaltungen und Wissenswertes rund um das Thema Selbsthilfe.
Wie finde ich eine barrierefreie Wohnung?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine barrierefreie Wohnung zu suchen. Zum Beispiel über das Portal Adira.
Viele örtliche Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften bieten ebenfalls barrierefreie Wohnungen an. Manchmal kann auch das örtliche Wohnungsamt unterstützen, zum Beispiel, wenn ein Wohnberechtigungsschein vorliegt.
Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchten, wenden Sie sich an diese Stellen, je nachdem wo Sie wohnen:
Wie barrierefrei ist der öffentliche Personennahverkehr?
Das Stadtbahn- und Busnetz wird kontinuierlich barrierefrei ausgebaut. Weitere Informationen zu Stadtbahntypen, Bustypen sowie weiteren Angeboten zur Erhöhung der Barrierefreiheit wie dem Fahrgastbegleitservice und den Mobilitätstrainings an der Messe-Nord sowie in den Umlandkommunen finden sie hier: ÜSTRA Services auf einen Blick
Woher weiß ich, ob ein bestimmter Aufzug auf meiner Stadtbahnstrecke defekt ist?
Im gesamten Stadtbahnnetz kann es zu Störungen von Aufzügen und Fahrtreppen kommen. Ob auf Ihrer Strecke eine Störung vorliegt erfahren Sie hier: https://aufzuege.uestra.de/ApplianceStatus
Wo kann ich mich wegen fehlender Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr beschweren?
Jedes Verkehrsunternehmen in der Region Hannover hat eine Servicestelle für Kunden und Kundinnen. Bitte nutzen Sie die Beschwerdemöglichkeiten der jeweiligen Unternehmen, um auf bestehende Probleme aufmerksam zu machen.
Sie können sich auch an die Clearing- und Beratungsstelle zur Barrierefreiheit im Nahverkehr wenden.
Wo kann ich fehlende Barrierefreiheit melden?
Innerhalb des Stadtgebietes ist Herr Andreas Mangelsdorf Ihr richtiger Ansprechpartner.
Für die Umlandkommunen in der Region Hannover ist dies Frau Sylvia Thiel. In vielen Kommunen im Umland gibt es zudem ehrenamtliche Behindertenbeauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderung, an die Sie sich wenden können, um vor Ort auf die fehlende Barrierefreiheit aufmerksam zu machen.
Wo finde ich Behindertenparkplätze im Stadtgebiet Hannover?
Eine digitale Karte mit allen Behindertenstellplätzen in der Landeshauptstadt Hannover finden Sie unter Hannover-GIS.
Beim Anklicken von „Verkehr“ im Hauptmenü (ganz oben links) können Sie dort „Parkraum in Hannover“ auswählen und sich die Stellplätze anzeigen lassen, die Karte vergrößern oder verschieben, eine konkrete Straße eingeben etc.
Können die Behindertenbeauftragten rechtlich beraten und eine Klage begleiten?
Die Beauftragten der Stadt und Region Hannover dürfen keine Einzelfallprüfung beziehungsweise Rechtsberatung vornehmen. Dies ist Rechtsanwält*innen vorbehalten.
Auch haben die Beauftragten keine Weisungsbefugnis, das heißt sie können anderen Stellen oder Behörden keine Weisungen erteilen oder ein bestimmtes Handeln vorschreiben. Sie leiten aber Ihr Anliegen gern an die entsprechende Stelle weiter.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt dabei nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und in der Regel nach Rücksprache mit der betroffenen Person.
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