Altenwohnungen / Altenwohnanlagen

Die Altenwohnung – oft innerhalb einer Altenwohnanlage – unterscheidet sich von einer "normalen Wohnung" oft nur durch ihre Barrierefreiheit und die altengerechte Ausstattung, wie z. B. einen Aufzug und Schwellenfreiheit.

Kernelementen der Barrierefreiheit:

  • Die Türen müssen so breit sein, dass sie mit Gehilfen oder Rollstühlen passierbar sind,
  • Bad und Küche sollen ohne fremde Hilfe vollständig benutzbar sein,
  • Schwellen und Stufen sollen nicht vorhanden sein,
  • das Bad soll eine bodengleiche Dusche haben.

Altenwohnungen sind in sich abgeschlossene Wohnungen und haben in der Regel eine Größe zwischen 50 und 60 qm bei 1 ½ bis 2 Zimmern sowie Küche und Bad. Dadurch soll den BewohnerInnen eine eigenständige Lebensführung so lange wie möglich gewährleistet werden. Städte und Gemeinden in der Region Hannover haben z.B. die Belegrechte für eine größere Anzahl von Wohnungen, die meist jedoch nur durch einen "B-Schein" zu erhalten sind. Das bedeutet, dass man diese Wohnungen nur mieten kann, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.

Weitere Informationen und Antragsvordrucke sind bei den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Wohnortes erhältlich.