Bildungs- und Teilhabepaket

Abrechnung des Lernfördergutscheins

Aufgrund organisatorischer Veränderungen, statistischer sowie datenschutzrechtlicher Erfordernisse sind einige Anpassungen bei der Abrechnung der Lernförderung ab dem 01.01.2022 notwendig:

Änderung der Zuständigkeit für die Rechnungsbearbeitung:

Für Kinder, die Bürgergeld erhalten (Kundinnen und Kunden des Jobcenters Region Hannover) stellen Sie Ihre Rechnungen ab dem 01.01.2022 an das Jobcenter Region Hannover:

Jobcenter Region Hannover
Vahrenwalder Str. 245
30179 Hannover

Weiter Informationen finden Sie auf der Internetseite https://www.jobcenter-region-hannover.de/bildung-und-teilhabe.
 

Ausnahmen:

  • Lernfördergutscheine, die für das Schuljahr 2020/21 ausgestellt worden sind, rechnen Sie bitte weiterhin mit der Region Hannover, Team 50.11 – Bildungs- und Teilhabeleistungen, ab.
  • Lernfördergutscheine für das Schuljahr 2021/22, die bereits im Jahr 2021 anteilig abgerechnet worden sind, rechnen Sie bitte bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes ebenfalls mit der Region Hannover, Team 50.11 –  Bildungs- und Teilhabeleistungen, ab.
  • Für alle leistungsberechtigten Kinder in Zuständigkeit der Region Hannover stellen Sie Ihre Rechnungen weiterhin postalisch an das Team 50.11 – Bildungs- und Teilhabeleistungen –, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover oder per E-Mail an BuT@region-hannover.de.
  • Für Kinder mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover im Leistungsbezug AsylbLG stellen Sie wie bisher die Rechnungen an den Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover.

Einzelabrechnungen statt Listenabrechnungen: 

Bitte stellen Sie, sofern noch nicht geschehen, Ihre Abrechnungen so um, dass Sie die Kosten für jedes leistungsberechtigte Kind in einer Einzelabrechnung geltend machen und keine Gesamtlisten mehr übersenden.  Dies erleichtert die Rechnungsbearbeitung und führt dazu, dass bei Rückfragen oder Unklarheiten keine Gesamtbeträge mehr zurückgehalten werden müssen.