
Bildung und Teilhabe
Förderung von Kindern
Bildungs- und Teilhabepaket
Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)?
Bildung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind der Schlüssel zur Herstellung von Chancengleichheit. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen, damit sie gleichberechtigt Angebote in Schule, Kita und Freizeit nutzen können. Zuschüsse sind in folgenden Bereichen möglich:
AUSFLÜGE UND FAHRTEN MIT SCHULE, KITA UND KINDERTAGESPFLEGE
Die Kosten für gemeinschaftliche Ausflüge und mehrtägige Fahrten werden, mit Ausnahme des Taschengeldes, komplett übernommen.
Informationen für Anbieter:
- Abrechnung von Ausflügen und mehrtätigen Klassenfahrten.
MITTAGESSEN IN SCHULE, KITA UND KINDERTAGESPFLEGE
Das gemeinschaftliche Mittagessen wird ab 01.08.2019 in voller Höhe übernommen.
Informationen für Anbieter:
- Abrechnung von Mittagsverpflegung:
SCHULBEDARF
Kosten, die aufgrund des Schulbesuchs anfallen, werden ab dem 1.8.2019 pauschal im August mit 100,00 € und im Februar mit 50,00 € bezuschusst.
SCHÜLERBEFÖRDERUNG
Wenn zwischen Wohnung und Schule mehr als zwei Kilometer Fußweg liegen und Fahrtkosten nicht bereits von anderer Stelle übernommen werden, kann die Schülerbeförderung ab 01.08.2019 in voller Höhe übernommen werden.
LERNFÖRDERUNG
Ist bei Schülerinnen und Schülern das Erreichen der wesentlichen Lernziele gefährdet, können die Kosten für Nachhilfe übernommen werden.
Informationen für Anbieter:
- Hinweise zur Lernförderung
- Vereinfachte Selbstauskunft für Anbieter von Lernförderung
- Abrechnung des Lernfördergutscheins
Informationen für Familien:
- Hinweise zur Lernförderung
- Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung
- Fragebogen zur Lernförderung
LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM SOZIALEN UND KULTURELLEN LEBEN IN DER GEMEINSCHAFT
Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern – Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür ab 1.8.2019 monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.
Informationen für Anbieter:
- Abrechnung von Teilhabeleistungen
Wer kann die Zuschüsse erhalten?
Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II (SGB II)
- Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
- Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
- Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
- Familien mit geringem Einkommen
Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.
Wie bekomme ich die Zuschüsse bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder als Familie mit geringem Einkommen?
Die Antragstellung für BuT kann formlos oder mit dem Antragsformular erfolgen.
Bitte wenden Sie sich für die Beratung und Antragstellung an Ihr Jobcenter Region Hannover vor Ort. Eine Aufstellung der Standorte finden hier. Nach der Antragstellung erhalten Sie die BuT-Berechtigung. Diese können Sie bei verschiedenen Anbietern (zum Beispiel KiTa, Schule, Sportverein, Musikschule) vorzeigen, um die Leistungen zu bekommen.
Wie bekomme ich die Zuschüsse bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe (SGB XII), Asylbewerberleistungen?
Die Antragstellung für BuT kann formlos oder mit dem Antragsformular erfolgen. Für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag ist eine Unterschrift und die Übersendung via Post oder Fax erforderlich.
Bitte wenden Sie sich für die Beratung und Antragstellung an Ihre Stadt oder Gemeinde vor Ort. Zudem steht Ihnen das BuT-Servicebüro der Region Hannover zur Verfügung. Informationen zur persönlichen und telefonischen Erreichbarkeit finden Sie hier. Nach der Antragstellung erhalten Sie die BuT-Berechtigung. Diese können Sie bei verschiedenen Anbietern (zum Beispiel KiTa, Schule, Sportverein, Musikschule) vorzeigen, um die Leistungen zu bekommen.
Informationen für Kindergärten, Schulen und Anbieter
Die Bearbeitung von Bildungs- und Teilhabeleistungen wird durch ein Informationsangebot für Kindergärten, Schulen und Anbieter ergänzt. Haben Sie allgemeine Fragen zu den Leistungen, den Möglichkeiten der Abrechnung oder benötigen Sie Informationen?
Dann nennen Sie in der BuT-Hotline +49 511 616-263 64 Ihr Anliegen und Sie werden verbunden.
Für Familien und Alleinerziehende gibt es in Deutschland eine Vielzahl von staatlichen Unterstützungsangeboten vom Kindergeld bis zu Bildungs- und Teilhabeleistungen. Das "Starke-Familien-Checkheft" gibt Ihnen ein schnellen Überblick, welche staatlichen Leistungen Sie erhalten können:
In Papierform ist das "Starke-Familien-Checkheft" auch im BuT-Servicebüro der Region Hannover erhältlich.

Download
Flyer
Hier gibt es Flyer in verschiedenen Sprachen. mehr...

Download
Formulare zum Herunterladen
Hier finden Sie Formulare zum Herunterladen und Ausfüllen. mehr...
Hinweise zur Lernförderung in der Region Hannover – 2. Auflage
Stand: 01.02.2019
Dateityp (pdf) Größe: 3,63 MB
DownloadBuT-Jahresbericht 2017
Bildungs- und Teilhabeleistungen in der Region Hannover
Dateityp (pdf) Größe: 2,13 MB
Download
Änderungen durch Starke-Familien-Gesetz
Umstellung des Abrechnungsverfahrens für Teilhabe und eintägige Ausflüge
Bisher mussten die Leistungsberechtigen ihre BuT-Berechtigung im Verein oder der Schule vorzeigen, damit die anfallenden Kosten für Mitgl... mehr...
BuT-Servicebüro
Bei Fragen zu den Leistungen, zur Antragstellung oder zum Bearbeitungsstand

- Hildesheimer Straße 20
- 30169 Hannover
- Karte
- Fahrplan
- Tel.: +49 511 616-26364
- Webseite
- Öffnungszeiten
- Weitere Informationen