Ab dem 1. Januar 2022

Hinweise zur Abrechnung von Mittagsverpflegung

Aufgrund organisatorischer Veränderungen, statistischer sowie datenschutzrechtlicher Erfordernisse sind einige Anpassungen bei der Abrechnung der Mittagsverpflegung ab dem 01.01.2022 notwendig:

Für Kinder, die Bürgergeld erhalten (Kundinnen und Kunden des Jobcenters Region Hannover) stellen Sie Ihre Rechnungen für ab dem 01.01.2022 in Anspruch genommenes Mittagessen an das Jobcenter Region Hannover:

Jobcenter Region Hannover
Vahrenwalder Str. 245
30179 Hannover

Weiter Informationen finden Sie auf der Internetseite https://www.jobcenter-region-hannover.de/bildung-und-teilhabe.

Für alle leistungsberechtigten Kinder in Zuständigkeit der Region Hannover stellen Sie Ihre Rechnungen weiterhin postalisch an das

Team 50.11 – Bildungs- und Teilhabeleistungen –
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

oder per E-Mail an BuT@region-hannover.de.
Für Kinder mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover im Leistungsbezug AsylbLG stellen Sie wie bisher die Rechnungen an den Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover.
 


Einzelabrechnungen statt Listenabrechnungen:

Bitte stellen Sie, sofern noch nicht geschehen, Ihre Abrechnungen so um, dass Sie die Kosten für jedes leistungsberechtigte Kind in einer Einzelabrechnung geltend machen und keine Gesamtlisten mehr übersenden. Dies erleichtert die Rechnungsbearbeitung und führt dazu, dass bei Rückfragen oder Unklarheiten keine Gesamtbeträge mehr zurückgehalten werden müssen.


Regelmäßige Rechnungsstellung:

Bitte stellen Sie Ihre Rechnungen regelmäßig, idealerweise mindestens einmal pro Quartal. Sie müssen nicht abwarten, bis der aktuelle Bewilligungszeitraum entsprechend der gültigen BuT-Berechtigung abgelaufen ist.


Keine Abschlagszahlungen:

Ab dem 01.01.2022 können keine Abschläge mehr gezahlt werden. Bitte fertigen Sie daher zeitnah noch ausstehende Spitzabrechnungen an und stellen Ihre Abrechnungen dann entsprechend um.