Baustellenabfälle

Baustellenabfälle müssen richtig entsorgt werden

Die untere Abfallbehörde der Region Hannover ist die abfallrechtlich zuständige Überwachungsbehörde u. a. für das Baugewerbe. Sie überwacht auf Baustellen die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung, die an die strengen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und weiterer einschlägiger Rechtsvorschriften, u. a. der Gewerbeabfallverordnung, gebunden ist

Gebäudeschadstoffverzeichnis und Entsorgungskonzept

Gebäudeschadstoffverzeichnis und Entsorgungskonzept vereinfachen die abfallrechtliche Überwachung und ermöglichen dem Bauherrn eine erste Abschätzung der Entsorgungskosten.

 

Abschlussdokumentation

Eine Abschlussdokumentation der Entsorgung dient der umfassenden Übersicht der im Rahmen einer Baumaßnahme angefallenen Abfallstoffe und der zugehörigen Entsorgungswege.

 

Zeitlich begrenzte Nutzung von externen Bereitstellungsflächen

 

Zulässigkeit des Einbaus von RC-Schotter

 

Rechtsvorschriften (Auswahl) und LAGA-Mitteilungen

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Veröffentlicht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über das Portal gesetze-im-internet.de

lesen

Gewerbeabfallverordnung

Veröffentlicht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über das Portal gesetze-im-internet.de

lesen

Gültige Mitteilungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)