Baustellenabfälle

Baustellenabfälle müssen richtig entsorgt werden
Die untere Abfallbehörde der Region Hannover ist die abfallrechtlich zuständige Überwachungsbehörde u. a. für das Baugewerbe. Sie überwacht auf Baustellen die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung, die an die strengen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und weiterer einschlägiger Rechtsvorschriften, u. a. der Gewerbeabfallverordnung, gebunden ist
Gebäudeschadstoffverzeichnis und Entsorgungskonzept
Gebäudeschadstoffverzeichnis und Entsorgungskonzept vereinfachen die abfallrechtliche Überwachung und ermöglichen dem Bauherrn eine erste Abschätzung der Entsorgungskosten.
Entsorgungskonzept: Erläuterungstext und Vorlage
Stand: Oktober 2020
Abschlussdokumentation
Eine Abschlussdokumentation der Entsorgung dient der umfassenden Übersicht der im Rahmen einer Baumaßnahme angefallenen Abfallstoffe und der zugehörigen Entsorgungswege.
Zeitlich begrenzte Nutzung von externen Bereitstellungsflächen
Anfrage zur Nutzung externer Bereitstellungsflächen
Informationen zur Anfrage der zeitlich begrenzten Nutzung von externen Bereitstellungsflächen
Zulässigkeit des Einbaus von RC-Schotter
Anfrage zum Einbau von Recycling-Material
Informationen zur Anfrage der Zulässigkeit des Einbaus von Reycling-Schotter (RC-Schotter)
Rechtsvorschriften (Auswahl) und LAGA-Mitteilungen
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Veröffentlicht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über das Portal gesetze-im-internet.de
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Gewerbeabfallverordnung
Veröffentlicht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über das Portal gesetze-im-internet.de
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