Gewerblich / gemeinnützig
Sammlungen von Altkleidern, Altmetall und Sonstigem
Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von Altkleidern, Schuhen, Altpapier, Altmetall oder Sonstigem aus privaten Haushalten müssen nach § 18 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Zuständig für die Anzeige der Sammlungen ist in der Region Hannover die Untere Abfallbehörde im Fachbereich Umwelt.
Um Ihre Sammlung anzuzeigen, verwenden Sie bitte die hinterlegten Formulare. Zukünftige Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Sammlungen, die nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig angezeigt wurden als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Dokumente herunterladen
Gewerbliche Sammlung anzeigen
Anzeige einer gewerblichen Sammlung gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Dateityp (pdf) Größe: 134,70 kB
DownloadGemeinnützige Sammlung anzeigen
Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Dateityp (pdf) Größe: 136,92 kB
DownloadInfoblatt zum Anzeigeverfahren
Information über die notwendigen Angaben und Unterlagen zur Anmeldung einer gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlung
Dateityp (pdf) Größe: 113,87 kB
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