Baustellenabfälle
Baustellenabfälle müssen richtig entsorgt werden
Die Untere Abfallbehörde (UAB) der Region Hannover ist die abfallrechtlich zuständige Überwachungsbehörde u. a. für das Baugewerbe. Sie überwacht auf Baustellen die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung, die an die strengen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und weiterer einschlägiger Rechtsvorschriften, u. a. der Ersatzbaustoffverordnung und der Gewerbeabfallverordnung, gebunden ist.
Hier finden Sie Informationen zu:
Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die im Rahmen der Mantelverordnung zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), zur Änderung der Deponieverordnung (DepV) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) am 01.08.2023 in Kraft getreten ist, wurden die Technischen Regeln der LAGA-Mitteilung 20 (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) abgelöst.
Erstmalig gelten bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen für die Herstellung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen. Zu den wichtigsten mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) gehören z.B. Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter sowie Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Die jeweiligen Schadstoffgrenzwerte werden in Materialklassen festgelegt, die sowohl bei deren Herstellung, als auch bei der Verwertung (dem Einbau) in technische Bauwerke eingehalten werden müssen.
Werden mineralische Ersatzbaustoffe im Rahmen von Rückbaumaßnahmen vor Ort hergestellt, so ist die Verwendung von Aufbereitungsanlagen anzuzeigen.
Anzeigepflicht für mobile Aufbereitungsanlagen (§ 5 Abs. 6 EBV)
Betreiber mobiler Aufbereitungsanlagen zur Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) haben bei jeder neuen Baumaßnahme oder bei jedem sonstigen Wechsel des Einsatzortes unverzüglich Folgendes an die Untere Abfallbehörde (Abfall@region-hannover.de) zu übermitteln:
- den Namen des Betreibers der Aufbereitungsanlage
- den Einsatzort, an dem die Aufbereitungsanlage betrieben wird, und
- eine Kopie des Prüfzeugnisses
Das Prüfzeugnis beinhaltet folgende Komponenten (§ 5 Abs. 4 EBV)
- Durchführung der Erstprüfung
- Bewertung der Materialwerte
- Ergebnis der Betriebsbeurteilung
Bei der Verwendung (dem Einbau) von mineralischen Ersatzbaustoffen ist die Anzeigepflicht nach § 22 EBV zu beachten.
Anzeigepflichten gemäß § 22 Ersatzbaustoffverordnung
Gemäß § 22 der Ersatzbaustoffverordnung besteht vier Wochen vor Beginn des Einbaus von mineralischen Ersatzbaustoffen eine Anzeigepflicht (Voranzeige).
Bei der Anzeigepflicht wird grundsätzlich zwischen der Nutzung außerhalb und innerhalb von Wasserschutzgebieten unterschieden:
Außerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten hat der Verwender für folgende Ersatzbaustoffe bzw. deren Gemische einen Einbau ab einem Gesamtvolumen (= Mindesteinbaumenge) von 250 m³ der Unteren Abfallbehörde anzuzeigen:
- Recycling-Baustoff der Klasse 3 (RC-3)
- Bodenmaterial der Klasse F3 (BM-F3)
- Baggergut der Klasse F3 (BG-F3)
Für die Verwendung anderer mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken sind nach § 20 Abs. 1 EBV Mindesteinbaumengen von 50 m³ einzuhalten. Folgende Ersatzbaustoffe werden beispielsweise genannt:
- Steinkohlenflugasche (SFA)
- Hochofenstückschlacke der Klasse 2 (HOS-2)
- Gießereirestsand (GRS)
Innerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten ist der Einbau aller mineralischen Ersatzbaustoffe bzw. deren Gemische unabhängig von seiner Einbaumenge anzeigepflichtig. Ausgenommen davon sind:
- Bodenmaterial der Klasse 0 (BM-0)
- Baggergut der Klasse 0 (BG-0)
- Schmelzkammergranulat (SKG)
- Gleisschotter der Klasse 0 (GS-0),
In Wasserschutzgebieten der Zone I (WSG I) und in Heilquellenschutzgebieten der Zone I (HSG I) ist der Einbau von MEB oder Gemischen in technische Bauwerke unzulässig.
Nach Abschluss der Maßnahme ist eine Abschlussanzeige unter Angabe der tatsächlich eingebauten Mengen innerhalb von zwei Wochen zu übermitteln. Für die Erstellung der Anzeigen nach § 22 EBV werden Excel-Formate für die Nutzer dieser anzeigepflichtigen Ersatzbaustoffe bereitgestellt. Bitte nutzen Sie für die Anzeigen folgende Formulare:
EBV-Formular Anzeige Straßen- und Erdbauweisen (ohne Bahnbauweisen)
EBV-Formular Anzeige Straßen- und Erdbauweisen (ohne Bahnbauweisen)
Ausfüllbare Excel-Datei
Dateityp: vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet Größe: 41,44 kB
EVB-Formular Anzeige Bahnbauweisen
EVB-Formular Anzeige Bahnbauweisen
Ausfüllbare Excel-Datei
Dateityp: vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet Größe: 40,51 kB
Diese Formulare sind sowohl für die Voranzeige als auch für die Abschlussanzeige nutzbar. Anzeigen senden Sie bitte an folgendes Funktionspostfach: Abfall@region-hannover.de
Gebäudeschadstoffverzeichnis und Entsorgungskonzept
Gebäudeschadstoffverzeichnis und Entsorgungskonzept vereinfachen die abfallrechtliche Überwachung und ermöglichen dem Bauherrn eine erste Abschätzung der Entsorgungskosten.
Gebäudeschadstoffverzeichnis: Erläuterungstext und Vorlage
Gebäudeschadstoffverzeichnis: Erläuterungstext und Vorlage
Stand: August 2023
Dateityp: pdf Größe: 185,57 kB
Entsorgungskonzept: Erläuterungstext und Vorlage
Entsorgungskonzept: Erläuterungstext und Vorlage
Stand: August 2023
Dateityp: pdf Größe: 135,74 kB
Entsorgungskonzept: Tabelle
Entsorgungskonzept: Tabelle
Ausfüllbare Exceltabelle
Dateityp: vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet Größe: 68,88 kB
Abschlussdokumentation
Eine Abschlussdokumentation der Entsorgung dient der umfassenden Übersicht der im Rahmen einer Baumaßnahme angefallenen Abfallstoffe und der zugehörigen Entsorgungswege.
Abschlussdokumentation - Erläuterungstext und Mustertabelle
Abschlussdokumentation - Erläuterungstext und Mustertabelle
Stand: August 2023
Dateityp: pdf Größe: 85,14 kB
Information zur Abschlußdokumentation der Entsorgung
Information zur Abschlußdokumentation der Entsorgung
Stand: August 2023
Dateityp: pdf Größe: 114,5 kB
Aufstellung der entsorgten Abfälle - Abschlussdokumentation
Aufstellung der entsorgten Abfälle - Abschlussdokumentation
Ausfüllbare Exceltabelle
Dateityp: vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet Größe: 68,46 kB
Zeitlich begrenzte Nutzung von externen Bereitstellungsflächen
Anfrage zur Nutzung externer Bereitstellungsflächen
Anfrage zur Nutzung externer Bereitstellungsflächen
Informationen zur Anfrage der zeitlich begrenzten Nutzung von externen Bereitstellungsflächen
Dateityp: pdf Größe: 51,93 kB
Zulässigkeit des Einbaus von RC-Schotter
Anfrage zum Einbau von Recycling-Material
Anfrage zum Einbau von Recycling-Material
Informationen zur Anfrage der Zulässigkeit des Einbaus von Reycling-Schotter (RC-Schotter)
Dateityp: pdf Größe: 47,91 kB
Rechtsvorschriften (Auswahl) und LAGA-Mitteilungen
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Veröffentlicht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über das Portal gesetze-im-internet.de
lesen
Ersatzbaustoffverordnung
Veröffentlicht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über das Portal gesetze-im-internet.de
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Gewerbeabfallverordnung
Veröffentlicht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über das Portal gesetze-im-internet.de
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