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Gefahrstoff

Asbest

Wellasbestzementplatten - einst beliebter Dachbaustoff - illegal entsorgt eine Umweltstraftat!

Asbest ist die Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserförmige silikatische Minerale, die unter bestimmten Umständen als krebserregend gelten.

Asbesthaltige Baustoffe und Bauteile wurden aufgrund zahlreicher positiver Eigenschaften bis Anfang der 1990er Jahre in und an Gebäuden verbaut.

Seit 1993 existiert ein generelles Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest. Eine Pflicht zu dessen Entfernung gibt es nicht, sodass auch heute noch Asbestprodukte in und an Gebäuden zu finden sind.

Wo wurde Asbest genutzt?

Beispiele für den Einsatz von Asbest: Asbestzement-Platten (eben oder gewellt), -Tafeln,  -Fensterbänke, -Blumenkästen, -Kanäle für Müllabwurf- und Luftschächte sowie -Abwasser- und -Regenwasserableitungsrohre oder asbesthaltige Fugenkitte, Fußbodenplatten und Boden-/Wandkleber. Daneben kann Asbest u. a. Bestandteil von Spritzputzen, Gipsen, Brandschutz-Bauplatten, Unterseiten einiger Fußbodenbeläge, Dichtungsmaterialien, Dämmungen von Heizkesseln, Auskleidungen von Nachtstrom-Speicheröfen vor 1980, Brandschutzdämmungen und Pappen hinter Heizkörpern und unter Fensterbrettern sein.

 

Wo kann Asbest entsorgt werden? Wer kann helfen, wenn unklar ist, ob es sich um Asbest handelt?

Sachverständige und Labore können helfen, wenn sich vor Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten die Frage, ob Asbestprodukte verbaut sind, nicht zweifelsfrei beantworten lässt. Auch beim privaten Umgang mit Asbest (bspw. Rückbau) ist mit der gebotenen Vor- und Umsicht umzugehen. Die Anforderungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe – Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten – TRGS 519 sind zu beachten.

Für den gewerblichen Umgang mit Asbest ergeben sich darüber hinaus weitere Pflichten. Beispielsweise sind Asbestarbeiten 7 Tage vor Beginn bei der für die Überwachung des Arbeitsschutzes für die Region Hannover zuständigen Behörde, dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover ( https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/gaa_hannover/staatliches-gewerbeaufsichtsamt-hannover-52048.html), anzuzeigen.

Asbestabfälle gelten als gefährlich. Aus privaten Haushalten sind sie dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) auf der Deponie Hannover zu überlassen ( https://www.aha-region.de/abfall-abc/abc/?tx_vcahaabfallabc_pi1%5Babfall%5D=20 ) . Dies gilt nicht für Asbestabfälle aus anderen Herkunftsbereichen. Für diese sind bereits vor einer Entsorgung besondere Nachweisvorschriften und eventuell auch Andienungspflichten gegenüber der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall (NGS) mbH ( https://ngsmbh.de/ ) zu beachten.

Wodurch wird Asbest für die Gesundheit gefährlich?

Asbest ist eine Gruppe von natürlichen Mineralien, die in vielen, auch einheimischen Gesteinen vorkommen. Es ist wegen seiner technischen Eigenschaften in der Vergangenheit für eine Vielzahl von Produkten verwendet worden. Bekannt sind zum Beispiel die Wellasbest-Dach- oder Fassadenplatten, wie sie von den Marktführern Eternit und Fulgurit hergestellt wurden.

Asbest wird für die Gesundheit gefährlich, wenn sich die Asbestfasern bei mechanischer Beanspruchung längs spalten. Die dann im frei werdenden Staub enthaltenen, sehr langen und dünnen Fasern können in das Lungengewebe eindringen, verbleiben dort sehr lange und können Gewebeveränderungen bis hin zum Krebs auslösen. Die Gefährdungen aus Asbest steigen dabei mit der Konzentration der Asbestfasern in der Atemluft und mit der Dauer, der die Menschen asbesthaltigem Staub ausgesetzt sind. Deshalb sind Grenzwerte für zulässige Faserbelastungen gesetzlich festgelegt worden. Dass einzelne Asbestfasern Krebs auslösen können, ist dabei theoretisch möglich, aber extrem unwahrscheinlich.

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Privater Umgang mit Asbest

Informationen, Hinweise und Zustädigkeiten (Stand: 10/2022)

Dateityp: pdf Größe: 210,14 kB

 

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