Altlasten- und Verdachtsflächenverzeichnis - Hannover.de

Region Hannover

Altlasten- und Verdachtsflächenverzeichnis

Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenverzeichnis (Altlastenkataster) der Region Hannover

Altlast Conti in Hannover Limmer

Die Region Hannover als Untere Bodenschutzbehörde führt das Altlastenkataster und erteilt daraus Auskünfte.

Wer erhält eine Auskunft über Altlasten?

Auskünfte aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenverzeichnis der Region Hannover über Altlasten oder altlastverdächtige Flächen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Regel nur an die Eigentümerin/ den Eigentümer des angefragten Grundstückes oder einer von dieser/diesen hierzu ermächtigten Person (Vollmacht) erteilt. 

Der Antrag auf Auskunft muss schriftlich über das Online-Formular oder mit Hilfe des unten stehenden Formulars gestellt werden. 

Was beinhaltet die Auskunft über Altasten?

Sie erhalten Informationen darüber, ob das angefragte Grundstück im Altlastenkataster der Region Hannover verzeichnet ist und welche Informationen über die Historie sowie Art und Grad etwaiger Kontaminationen vorhanden sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vollmacht/ Einverständniserklärung vom Grundstückseigentümer/in, sofern der Antragssteller/in nicht selbst Grundstückseigentümer/in ist.
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • Lageplan, soweit die Identifizierung des Grundstückes erschwert ist

Sie können die Anfrage auch als Email über die Adresse Bodenschutz@Region-Hannover.de übermitteln. Für die Anfrage nutzen Sie bitte das Formular, das Sie von dieser Seite herunterladen können.

Datenschutz

Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Antrags auf schriftliche Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenverzeichnis

Wie lange dauert es, bis die Auskunft erteilt wird?

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats.

Was kostet die Auskunft?

Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der vorliegenden Informationen und berücksichtigen insbesondere den entstandenen Verwaltungsaufwand.

Hinweis

Altlasten und Schadstofffahnen können auch Auswirkungen auf die Nutzung/Nutzbarkeit von Grundwasser haben. Wenn Sie beabsichtigen, sich einen Brunnen anzuschaffen bzw. einen Brunnen betreiben, kann dies, vor allem im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover, ggf. nur eingeschränkt möglich sein.

Die rechtlichen Grundlagen

Historie

Altlasten sind mit der Industrialisierung in den letzten 150 Jahren entstanden. Bis in die jüngere Vergangenheit wurden umweltgefährdende und gesundheitsschädliche Stoffe sorglos eingesetzt, Produktionsabfälle und Müll in Kiesgruben verkippt. Erst mit dem Wissen über die Gefahren für Menschen, Pflanzen und die Gewässer erfolgte ein Umdenken; es wurden umfangreiche Umweltgesetze erlassen. Die Belange des Bodenschutzes und der Altlastensanierung wurden erstmals 1999 durch das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) einheitlich geregelt. Ergänzende landesspezifische Regelungen erfolgten in Niedersachsen mit dem Niedersächsischen Boden­schutz­gesetz (NBodSchG).

In der Region Hannover wurden seit 1978 systematisch Informationen über die Vornutzung von Grundstücken im gesamten Regionsgebiet gesammelt und aufbereitet. Nach umfangreichen Recherchen wie z. B. Auswertung von Adressbüchern, Firmenhandbüchern, historischen Karten und Bauakten wurden mehrere tausend Altstandorte erfasst. Durch topografische Karten und Luftbilder wurden mehrere hundert Altablagerungen ermittelt. Alle Informationen werden regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert.

 

 

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