Dach-Solar-Richtlinie: 2025 keine Anträge mehr möglich - Hannover.de

Klimaschutz

Dach-Solar-Richtlinie: 2025 keine Anträge mehr möglich

Solarstromanlage bei SKM Isernhagen

Neues Förderangebot der Region startet 2026.

Die Förderrichtlinie in der bisherigen Form ist ausgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. 

Auch zukünftig wird es für Gewerbe- und Vereinsgebäude sowie für Ein- oder Mehrfamilienhäuser eine Förderung geben. Die Dach-Solar-Richtlinie wird überarbeitet und zum 1. Januar 2026 in angepasster Form fortgeführt. Die Region Hannover erstellt zurzeit die entsprechenden Informations- und Antragsmaterialien. Detaillierte Informationen zur neuen Förderrichtlinie folgen auf dieser Seite zum Jahresende.

Sollten überdies Fragen zum derzeitigen Förderprogramm bestehen, wenden Sie sich gerne an die proKlima-Beratungshotline:

0511 430 1970

 

Bitte beachten: Eine Beratung zur zukünftigen Förderung ab 2026 ist derzeit noch nicht möglich.

 

A)    Häufig gestellte Fragen zum Verwendungsnachweis 

  1. Was muss ich als Verwendungsnachweis einreichen?
    Schlussrechnung für die Dachdämmung der ausführenden Firma mit detaillierten Angaben zu:
    - Auftraggeber,
    - Adresse des Gebäudes,
    - Art der Dämm-Maßnahme und des Dämmstoffmaterials,
    - Dämmstoffstärke und Wärmeleitfähigkeitsstufe,
    - Ggf. Nachweis der vorhandenen Dämmung (zum Beispiel Foto, alte Baubeschreibung)
    - Datum der Auftragserteilung

    Schlussrechnung für die Solaranlage(n)
    - Nachweis über den Einbau der Anlage (Rechnung des ausführenden Fachbetriebs, Inbetriebnahmeprotokoll des Energieversorgers sowie Fachunternehmererklärung oder den Registrierungsbescheid im Marktstammdatenregister, Anlagenfotos etc.).

    In der Schlussrechnung sind sämtliche entstandenen Ausgaben und ggf. erhaltene weitere Zuwendungen anzuführen. Ausgaben und erhaltene weitere Zuwendungen sind durch Original-Belege nachzuweisen.
    Sollte die Maßnahme in Eigenleistung durchgeführt worden sein, so sind statt der Schlussrechnung der ausführenden Firma alle Belege über die beschafften Materialien und die Zahlungsnachweise einzureichen. Bei Eigenleistungen sind nur die Materialkosten förderfähig. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen und die angefallenen Materialkosten sind durch eine*n Sachverständigen oder Energieberater*in zu bestätigen. Die Rechnungen für das Material müssen die Adresse des Investitionsobjektes enthalten.
  2. Warum kann sich die Fördersumme zwischen Zuwendungsbescheid und Auszahlungsbescheid verändern?
    Nach eingehender fachlicher Prüfung durch unseren externen Dienstleister, die enercity AG, Abteilung proKlima, kann es dazu kommen, dass sich die anzurechnende dämmbare Fläche geringer darstellt, als im Vorfeld beantragt. In dem Fall wird die Auszahlung entsprechend angepasst. Sofern die Anforderung an den Solarertrag nicht vollständig erfüllt wird, kann dies auch zu einer verringerten Auszahlung führen.
  3. Wann muss ich den Verwendungsnachweis einreichen?
    Der Verwendungsnachweis ist spätestens nach sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, postalisch oder digital bei der Region Hannover, Fachbereich Energie und Klima, einzureichen. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen, wenn der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht vorgelegt wurde. Wenn der Bewilligungszeitraum nicht eingehalten werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Verlängerungsantrag bei der Region Hannover zu stellen. Bitte beachten Sie, dass die Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraums abgeschlossen sein müssen.
  4. Wie lange muss die Solaranlage erhalten bleiben?
    Die Solaranlage muss mindestens 5 Jahre am Einbauort erhalten werden. Andernfalls kann der Zuwendungsbescheid aufgehoben und die Zuwendung zurückgefordert werden.

Die Dach-Solar-Richtlinie zum Nachlesen

 

Dach-Solar-Richtlinie

Richtlinie über die finanzielle Förderung einer Dachdämmung bei gleichzeitiger Errichtung einer Solaranlage in der Region Hannover.

Dateityp: pdf Größe: 97,97 kB

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