FAQs Energiesicherheit

Gasmangellage

Fragen und Antworten zum Thema Gasmangellage.

Was ist eine Gasmangellage?

Eine Gasmangellage ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gaseinspeisungen deutschlandweit nicht ausreichen, um alle angeforderten Bedarfe abzudecken. Folglich sind nicht mehr genügend Gasmengen auf dem Markt verfügbar, um das bestehende Defizit zu decken. Zur Sicherung der Netzstabilität ist dann ein Eingriff in die Verteilung erforderlich. Diese wird nach dem „Notfallplan Gas“ in der „Notfallstufe“ vom Bundeslastverteiler, der Bundesnetzagentur, koordiniert.

Dies ist die Definition in Anlehnung an den „Leitfaden Krisenvorsorge Gas“ des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft. Zum direkten Download der PDF-Datei (externer Link auf bdew.de).

Wie wahrscheinlich ist es, dass es in Hannover zu einer Gasmangellage kommt?

Die Gasversorgung von Hannover ist sehr stark an west- und nordeuropäische Länder angebunden. Viele Erdgasspeicher befinden sich im nordwestlichen Teil von Deutschland. Darüber hinaus ist ein Erdgasspeicher direkt an das Gasnetz von enercity angebunden. Deswegen halten gilt die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gasmangellage für Hannover als sehr gering. Große Teile der Innenstadt sind zudem über die Fernwärme abgesichert.

An welchem Punkt ruft das Bundeswirtschaftsministerium die „Notfallstufe“ aus? Und was bedeutet „Frühwarnstufe“? 

Wenn Maßnahmen der „Frühwarn-“ oder der „Alarmstufe“ nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt laut Bundesnetzagentur (BNetzA) eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“ vor. Dann greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die BNetzA wird zum „Bundeslastverteiler“. Ihr obliegt in enger Abstimmung mit Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbraucher*innengruppen gesetzlich besonders geschützt – das bedeutet, dass diese möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen sind. Zu diesen geschützten Verbraucher*innen gehören private Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser sowie Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Wie bereitet sich die Landeshauptstadt Hannover (LHH) im Rahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes auf eine mögliche Gasmangellage vor?

Die LHH hat einen Energiekrisenstab unter der Leitung der Feuerwehr eingerichtet. Dieser erstellt einen „Sondereinsatzplan Gasmangellage“, der Notfallmaßnahmen für den Bevölkerungsschutz beinhaltet, um im unwahrscheinlichen Falle einer akuten Gasmangellage eine Entscheidungsgrundlage zum weiteren Vorgehen zu haben. Der „Sondereinsatzplan Gasmangellage“ wird analog zum bereits bestehenden „Sondereinsatzplan Stromausfall“ erstellt. Sollte es tatsächlich zu einer Gasmangellage kommen, werden die konkreten Maßnahmen des Krisenstabs veröffentlicht.

Wie werde ich im Fall einer akuten Gasmangellage informiert?

Der Energiekrisenstab der Landeshauptstadt Hannover hat ein Kommunikationskonzept erarbeitet. Sollte eine Gasmangellage eintreten, kann die Bevölkerung unter anderem über folgende Wege informiert werden: die Katwarn-App, die Online- und Social-Media-Kanäle von Stadtverwaltung und Feuerwehr, die lokalen Print- und Online-Medien, Radiosender sowie analog durch Lautsprecherwagen.

Wie kann ich mich auf eine mögliche Gasmangellage vorbereiten?

Folgende Vorbereitungen sollte jede*r Bürger*in bereits im Vorfeld treffen:

  • Warme Decken und warme Kleidung gegen die einsetzende Auskühlung der Wohnung vorhalten. 
  • Kerzen und ein batteriebetriebenes Radio mit terrestrischem Empfangsteil nebst Ersatzbatterien sollten nicht fehlen. 
  • Klären, wie die eigene Energieversorgung (z. B. Heizung) nach einem Ausfall wieder in Betrieb genommen werden kann (z. B. Drücken des Reset-Knopfes) und für welche Anwendungsbereiche ggf. Gas benötigt wird. 
  • Ebenfalls sollte bereits im Vorfeld überlegt werden, ob eine Unterbringung bei Freunden oder Verwandten während eines Ausfalls der Gasversorgung möglich ist oder ob im Gegenzug Menschen aus anderen betroffenen Stadtteilen in der eigenen Wohnung unterkommen können. 

Hilfreich sind weiterhin die Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur Vorbereitung auf eine Notsituation. Diese sind auf der folgenden Website abrufbar: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Fuer-alle-Faelle-vorbereitet/fuer-alle-faelle_node.html.

Wie verhalte ich mich während einer akuten Gasmangellage?

Während einer Gasmangellage ist es wichtig, keine elektrischen Geräte zur Wärmeerzeugung zu nutzen, da sonst eine Überlastung des Stromnetzes droht. Auch die Wärmeerzeugung mit offenem Feuer (Gas- und Kohlegrills sowie Feuerschalen) oder mit motorbetriebenen Strom- oder Heizgeräten ist in geschlossenen Räumen aufgrund der daraus resultierenden Brand- und Vergiftungsgefahr – und damit akuten Lebensgefahr – verboten!

Zudem wird dringend darum gebeten, für Nachfragen zur Gasmangellage und zu einem ggfs. damit verbundenen Stromausfall nicht die Notrufnummer 110 der Polizei oder die 112 der Feuerwehr zu nutzen. Für Informationen im Ereignisfall wird ein Bürgertelefon eingerichtet. Auch der Energieversorger, die enercity Netz GmbH, stellt dann eine Hotline bereit. Die Rufnummern werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Solidarität mit Mitmenschen, die Hilfe benötigen, um eine Notsituation unbeschadet überstehen zu können, ist wesentlich und überaus wertvoll. Helfen Sie deshalb bitte Nachbar*innen, Freund*innen und Bekannten, die Unterstützung benötigen.