Maßnahmen zur Verringerung von Schadstoffemissionen

Luftreinhalteplanung für Hannover

In den größeren Städten wie Hannover sind die Menschen hohen Belastungen mit Luftschadstoffen ausgesetzt, die direkt auf den Verkehr zurückzuführen sind. Dazu gehören neben dem Feinstaub die Schadgase Kohlenmonoxid, Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid und Benzol. Besonders in verkehrsreichen Straßenschluchten mit hoher Bebauung und wenig Luftbewegung können diese Schadstoffe in hohen gesundheitsschädlichen Konzentrationen auftreten.

Lufthygienisches Überwachungssystem

Die Europäische Union hat mit ihrer Luftqualitätsrahmenrichtlinie und den Tochterrichlinien neue verbindliche Grenzwerte für die Luftschadstoffe vorgegeben, die 2002 in bundesdeutsches Recht überführt wurden. Für die Ermittlung der Luftschadstoffbelastung in Hannover liegt die Zuständigkeit bei der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes (GAA) Hildesheim. Diese Behörde betreut im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN). In Hannover befinden sich zwei Messstationen des LÜN: Auf dem Lindener Berg (Hintergrundstation) und in der Göttinger Straße (Verkehrsstation).

Die Stadt Hannover setzt den Luftreinhalteplan fort.

Bei einer Überschreitung von Grenzwerten (in Hannover wird seit 2006 nur noch der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid in verkehrsreichen Straßen überschritten), wird die Aufstellung eines Luftreinhalteplans erforderlich. Der Luftreinhalteplan soll Maßnahmen zur dauerhaften Minderung von Luftschadstoffkonzentrationen enthalten, so dass nach der Umsetzung der Maßnahmen die Grenzwerte nicht mehr überschritten werden. Aufgrund einer neuen Landesverordnung sind seit dem 1. April 2007 die niedersächsischen Städte 2007 für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zuständig. 

Luftreinhalteplan Hannover 2023

Die Fortschreibung des Luftreinhaltplans Hannover aus 2023 steht unterhalb dieser Meldung zur Verfügung. In Papierform kann der Luftreinhalteplan beim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Den passenden Kontakt finden Sie unten auf dieser Seite. 

Kontakt für Rückfragen

Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Sachgebiet Umweltplanung und Klimawandelanpassung
umweltplanung@hannover-stadt.de
0511-168-46607
Arndtstraße 1
30167 Hannover

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