Weltweite Nachhaltigkeitsziele

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Zukunft gemeinsam gestalten

Logo der UN zu den globalen Nachhaltigkeitszielen

Städte nachhaltig und widerstandsfähig zu gestalten wird zunehmend auch im globalen Kontext diskutiert. Jede Kommune handelt im Spannungsfeld der großen, nationalen, europäischen und globalen Herausforderungen. Unser Handeln hier in der Landeshauptstadt Hannover hat Einfluss auf andere Regionen – insbesondere auf die Länder des Globalen Südens – ebenso wie auf zukünftige Generationen.

Der Grundstein für die Nachhaltigkeitsbestrebungen der Weltgemeinschaft wird 1992 auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro gelegt. Mit der „Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung“ – der Agenda 21 – wird in 27 Grundsätzen erstmals global das Recht auf eine nachhaltige Entwicklung verankert.

Im Mai 1994 findet die erste „Europäische Konferenz über zukunftsbeständige

Städte und Gemeinden“ im dänischen Aalborg statt, auf der die „Charta der Europäischen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit“ verabschiedet wird. Die europäischen Kommunen verpflichten sich, in lokale Agenda 21-Prozesse einzutreten und langfristige Handlungsprogramme mit dem Ziel der Zukunftsbeständigkeit aufzustellen. Die Landeshauptstadt Hannover unterzeichnet diese Charta im Herbst 1995 und verankert 1996 mit dem neuen Agenda 21-Büro (heute: Agenda 21- und Nachhaltigkeitsbüro) den lokalen Nachhaltigkeitsprozess in der Stadt auch administrativ. 

 

2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung

Im September 2015 verabschiedete der UN-Gipfel in New York die Resolution „2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung“. Das darin enthaltene globale Zielsystem umfasst erstmalig nahezu alle Themenfelder der Nachhaltigkeit und führt die Handlungsfelder Ökologie, Ökonomie und Soziales sowie die entwicklungspolitischen Zielsetzungen zusammen. Mit ihren 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, kurz SDG) und 169 Unterzielen (targets) geht die „2030-Agenda“ über weite Bereiche sehr viel stärker in die Tiefe als alle vorangegangenen Resolutionen.

Neu ist, dass sich die SDG an den Menschenrechten orientieren, unter zivilgesellschaftlicher Beteiligung formuliert und universell gültig sind. Die Umsetzung richtet sich an die „Länder des Globalen Nordens“ und an die „Länder des Globalen Südens“ gleichermaßen.

Als handlungsleitend gelten folgende fünf Prinzipien:

1. Die Würde des Menschen in den Mittelpunkt stellen

2. Den Planeten schützen

3. Wohlstand für alle fördern

4. Frieden fördern

5. Globale Partnerschaften aufbauen

Die 196 unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich, die Ziele auf allen Ebenen umzusetzen und regelmäßig Bericht zu erstatten. Das SDG 11 – Städte und menschliche Siedlungen inklusiv, sicher, resilient und nachhaltig zu gestalten – sieht Kommunen explizit als Motor von Nachhaltigkeitsaktivitäten. Entsprechend hat der Deutsche Städtetag (DST) die Musterresolution „2030-Agenda – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ herausgegeben, die die LHH als eine der ersten von inzwischen über 200 Kommunen unterzeichnet hat.

Globale Nachhaltigkeitsziele lokal umsetzen

Die 17 Nachhaltigkeitsziele sind:

Ziel 1 - Keine Armut
Ziel 2 - Kein Hunger
Ziel 3 - Gesundheit und Wohlergehen
Ziel 4 – Hochwertige Bildung
Ziel 5 - Geschlechtergleichheit
Ziel 6 - Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
Ziel 7 - Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 8 - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Ziel 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
Ziel 10 - Weniger Ungleichheiten
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 12 – Nachhaltige/r Konsum und Produktion
Ziel 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz
Ziel 14 – Leben unter Wasser
Ziel 15 – Leben am Land
Ziel 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Ziel 17 – Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

 

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie

Im Januar 2017 verabschiedet die Bundesregierung die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie“ (DNS), die die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ als neuen strategischen Orientierungsrahmen aufgreift. In der Weiterentwicklung 2021 der DNS wird sowohl Verbindlichkeit auf internationaler Ebene hergestellt als auch die Bedeutung der Kommunen als maßgebliche Akteurinnen gestärkt. Zugleich liegt das Augenmerk auf der zentralen Rolle gesellschaftlicher Akteure aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden im Sinne eines Gemeinschaftswerks Nachhaltigkeit. Die Ziele der DNS sind den jeweiligen SDG zugeordnet und mit Indikatoren hinterlegt.

Auf internationaler und europäischer Ebene wird dieses Leitbild der Nachhaltigkeit in einer Reihe weiterer Vereinbarungen und Abkommen betont, wie dem „Übereinkommen von Paris“, der "New Urban Agenda" oder der "Neuen Leipzig Charta".

 

Übereinkommen von Paris

Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) wurde auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP21) im Dezember 2015 in Paris verabschiedet und trat im November 2016 in Kraft. Die 196 Vertragsstaaten einigen sich auf das Ziel, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Mit der Ratifizierung sind die Staaten völkerrechtlich verpflichtet, Maßnahmen zur Erreichung der Ziele zu ergreifen. Die Präambel zum „Übereinkommen von Paris“ bringt deutlich zum Ausdruck, dass Klima und nachhaltige Entwicklung untrennbar miteinander verbunden sind.

Nach Berechnungen der Vereinten Nationen (veröffentlicht im Oktober 2022) werde das Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 Grad bis zum Ende des Jahrhunderts zu beschränken, nicht annähernd erreicht. Laut Schätzungen dürfte das Weltklima demnach bis Ende des Jahrhunderts 2,5 Grad Celsius wärmer werden. Das geht aus einem Bericht hervor, den das UN-Klimasekretariat (UNFCCC) in Bonn veröffentlicht hat. Er beruht auf der Auswertung der Klimaschutzpläne der Unterzeichnerstaaten des Pariser Klimaabkommens. Ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen und Anstrengungen auf allen Ebenen sind weiterhin dringend erforderlich, um die langfristigen Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen.

 

New Urban Agenda

Auf dem dritten Weltsiedlungsgipfel im Oktober 2016 in Quito/Ecuador (Habitat III-Konferenz) wird die „Neue Urbane Agenda“ formuliert. Damit werden die „2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung“ und die Beschlüsse von Paris konkretisiert. Kommunen werden dabei unterstützt, diese Ziele in ihren nachhaltigen Stadtentwicklungs-Strategien zu implementieren.

 

Die Leipzig Charta

Die Leipzig-Charta von 2007 ist bis heute das wesentliche Grundlagendokument zur integrierten Stadtentwicklung in Europa. Im November 2020 verabschiedet die Europäische Union die „New Leipzig Charter – The Transformative Power of Cities for the Common Good“. Sie soll als „transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl“ dienen und den neuen Referenzrahmen für die zukünftige Stadtentwicklungspolitik in Europa darstellen. Die Grundsätze der ursprünglichen Leipzig-Charta gelten immer noch – neu ist, dass das „Gemeinwohl“ als handlungsleitendes Prinzip der Stadtentwicklung aufgenommen wird. Teilhabe und Migration, die Wohnungsbau- und Bodenpolitik, die Umsetzung der Energiewende und die Digitalisierung sind weitere neue Schwerpunktsetzungen.

Weitere Informationen:

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Agenda 2030 in Hannover

Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten

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Nationally determined contributions under the Paris Agreement. Synthesis report by the secretariat