Nachhaltigkeitsbericht 2020 - Vorausschauende Bestandssicherung und -entwicklung gewährleisten, nachhaltiges Wirtschaften stärken

Unterziele 7.3: Gewerbegebiete sichern und weiterentwickeln

Ziel der nachhaltigen Gewerbeflächenentwicklung ist es daher, eine flächenschonende Ansiedlungspolitik zu betreiben und möglichst Brachflächen einer Wiedernutzung zuzuführen

Ein ausreichendes kommunales Flächenangebot für Unternehmen ist von großer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Hannover (LHH). Gleichzeitig stellen Flächen jedoch eine begrenzte natürliche Ressource da, die nach der Bebauung späteren Generationen nicht mehr als Freifläche zur Verfügung steht. Hieraus ergibt sich eine intensive Konkurrenz zu weiteren Nutzungsansprüchen für Wohnen, Freizeit, Freiflächen, Landwirtschaft, Landschafts- und Naturschutz.

Bis zum Jahr 2030 besteht in der LHH voraussichtlich ein erheblicher Zusatzbedarf an Gewerbeflächen. Ziel einer nachhaltigen Gewerbeflächenentwicklung muss es daher sein, eine flächenschonende Ansiedlungspolitik zu betreiben und möglichst Brachflächen einer Wiedernutzung zuzuführen.

Die „Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030“ der LHH unterstützen die Nutzung der (Flächen)-Potenziale der Landeshauptstadt im Sinne einer nachhaltigen und innovativen Stadtentwicklung einschließlich einer Wiedernutzung von Brachflächen. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung zu nachhaltigen Gewerbegebieten unter dem Gesichtspunkt Energieeffizienz, Klimaschutz und nachhaltigem Umgang mit Ressourcen. Als Beispiel dafür ist das „Gewerbegebiet Lister Damm / Am Listholze“ (kurz: KlimaList) im Nordosten Hannovers als Pilotprojekt für ein sog. integriertes und nachhaltiges Gewerbegebiet ausgewählt. Langfristiges Ziel ist es, ansässige Unternehmen - und damit das Gewerbegebiet - für künftige Herausforderungen z.B. beim Klimaschutz fit zu machen.

KlimaList

Nachhaltiges Modellprojekt Gewerbegebiet Lister Damm / Am Listholze

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Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030