Naturschutz

Wildschongebiete in Hannover

Wildschongebiete dienen zum Schutz und als Rückzugsmöglichkeit für das Wild oder sonstiger wildlebender Tiere vor Beunruhigung.

In Wildschongebieten gilt nach § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), dass Hunde in der freien Landschaft, auch außerhalb der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli jeden Jahres (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit), an der Leine zu führen sind. Wildschongebiete dienen darüber hinaus dem Schutz aller Erholungssuchenden vor Belästigungen durch freilaufende Hunde auf Grünflächen, die besonderen Formen der Erholung dienen. Dieses betrifft vor allem Liegewiesen, Spielplätze und Sportanlagen. Die Wildschongebiete in Hannover sind mit entsprechenden Hinweisschildern an den Flächen vor Ort ausgewiesen. Nachfolgend sind die Wildschongebiete in Hannover und die sie betreffenden Verordnungen aufgeführt.

Wildschongebiete in der LHH (Übersicht und Lage)

Eine Übersichtskarte mit Wildschongebieten in der Landeshauptstadt Hannover.

Dateityp: pdf Größe: 2,11 MB

Schongebiet Döhren / Wülfel

Verordnung zum Schutz der Einstände des Wildes sowie der sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigungen im Bereich Döhren / Wülfel. 

Dateityp: pdf Größe: 854,78 kB

Schongebiet Misburg-Anderten / Bemerode-Wülferode

Verordnung zum Schutz der Einstände des Wildes sowie der sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigungen im Bereich Misburg-Anderten / Bemerode-Wülferode...

Dateityp: pdf Größe: 832,11 kB

Schongebiet Wettbergen

Verordnung zum Schutz der Einstände des Wildes sowie der sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigungen im Wettberger Holz.

Dateityp: pdf Größe: 262,34 kB

NWaldLG

Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002.

Dateityp: pdf Größe: 146,8 kB