Förderrichtlinie Grundwasserschutz in der Region Hannover
Förderung von Projekten zum Grundwasserschutz
Sie leben in der Region Hannover und möchten etwas für den Grundwasserschutz tun? Die Region Hannover kann Sie dabei unterstützen.
Die vergangenen Jahre gehören zu den wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen – auch in der Region Hannover. Die Folgen sind bereits spürbar: sinkende Grundwasserstände im Sommer, ausgetrocknete Böden und Flüsse sowie eine zunehmende Wasserknappheit durch den steigenden Bedarf an Trink- und Grundwasser. Nutzungskonflikte bei der Wasserverteilung zeichnen sich ab. Umso wichtiger ist es, frühzeitig gegenzusteuern. Die Region Hannover setzt deshalb auf eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, um solchen Spannungen vorzubeugen und eine verlässliche Wasserversorgung für alle zu sichern.
Was kann ich zum Schutz unseres Grundwassers machen?
Die Region Hannover unterstützt einige Maßnahmen, um die Natur und unsere Wasserressourcen zu schützen: Ganz egal, ob vom Verein, Verband, Kommune, landwirtschaftlichem Betrieb oder Privatperson. Die maximale Fördersumme beträgt dabei 50.000 € bei einer Förderquote von 80 %.
Mögliche Projekt-Finanzierungen der Region Hannover:
- Anlage von Versickerungsbecken und Rückhaltegräben
- Bau von Kleinstauanlagen an Gewässern
- Drainagestauschächte und Maßnahmen zum Wasserrückhalt
- Grundwasseranreicherungs- und Infiltrationsanlagen
- Wassersparende und effiziente Beregnungstechniken
- Weitere innovative Maßnahmen zum Grundwasserschutz
Wie kann ich Fördermittel aus der Förderrichtlinie zum Grundwasser der Region Hannover beantragen?
Interessierte sollten sich zunächst über die Voraussetzungen und die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme informieren. Ob Ihr Projekt förderfähig ist, können Sie der Förderrichtlinie entnehmen. Bei Vorhaben zur Versickerung von Niederschlagswasser beachten Sie bitte auch das gleichnamige Infoblatt auf unserer Homepage. Anschließend kann der Antragsvordruck online ausgefüllt werden und per Mail oder per Post gesendet werden. Anträge können bis zum 01. November eines Jahres eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung für das jeweilige Förderjahr.
Für Rückfragen können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren: gewaesserschutz@region-hannover.de
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