Ehrenamt

Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht

Für die Jugendschöffenwahl im kommenden Jahr sucht die Jugend- und Konflikthilfe im Strafverfahren des Fachbereichs Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover engagierte Personen, die bei Gerichtsverhandlungen gegen Jugendliche und Heranwachsende vor dem Jugendschöffengericht als ehrenamtliche RichterInnen tätig sein möchten.

Neu ist, dass sich auch Interessierte bewerben können, die bereits in beiden vergangenen Wahlperioden (2009 bis 2013 und 2014 bis 2018) als Jugendschöffinnen und -schöffen tätig waren. Die Beschränkung des Ehrenamtes auf zwei Wahlperioden wurde aufgehoben. 

Voraussetzungen

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das nur von deutschen Staatsbürgerinnen und -bürgern ausgeübt werden kann. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen zu Beginn der Wahlperiode zwischen 25 Jahre und 69 Jahre alt sein und in der Stadt Hannover wohnen. Die Wahlperiode der Jugendschöffinnen und-schöffen dauert vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023. Wer sich zur Verfügung stellen will, sollte berücksichtigen, dass er oder sie sich für die Sitzungstage vom Beruf freistellen lassen muss. Für den ehrenamtlichen Einsatz beim Amtsgericht oder Landgericht erhalten Jugendschöffinnen und -schöffen nach dem Gesetz über die Entschädigung ehrenamtlicher Richterinnen und Richtern eine finanzielle Entschädigung für den Zeitaufwand sowie einen Ersatz für entstandene Kosten, wie zum Beispiel Fahrtkosten.

Ziele

"Erziehung statt Strafe" ist der Leitgedanke des Jugendstrafrechts. Ziel ist es unter anderem, durch angemessene Sanktionen erneute Straftaten zu vermeiden. Jugendschöffinnen und -schöffen sollten daher über Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Neben den Jugendrichterinnen und -richtern tragen sie gleichberechtigt zur Urteilsfindung bei und bringen dabei ihre Lebenserfahrung ein.

Weitere Informationen

Interessierte können sich montags bis donnerstags von 8:30 bis 16 Uhr und freitags von 8:30 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0511/168-32515 bei den Mitarbeiter*innen der Jugend- und Konflikthilfe telefonisch informieren. Weitere Informationen gibt es auch per E-Mail an jugendschoeffenwahl@Hannover-Stadt.de

Bewerbung Jugenschöffendienst

Link zur Bewerbung für das Jugendschöffenamt in der Periode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028.

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