Der Bereich Unterhaltsrecht und Elterngeld der Landeshauptstadt berät und unterstützt allein erziehende Mütter und Väter zur Vaterschaft, macht Unterhaltsansprüche geltend und gibt Rechtshilfe zur Durchsetzung dieser Ansprüche für Minderjährige und Volljährige bis zum 21. Lebensjahr. Ferner werden Sorgeerklärungen, Vaterschaftsfeststellungen und Unterhaltsanerkennungen beurkundet und Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften geführt. Der Bereich ist außerdem zuständig für Unterhaltsvorschuss und Elterngeld und berät in Fragen zur Elternzeit.
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise zur eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit der Elterngeldstelle.
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