Landeshauptstadt Hannover

Kostenbeteiligung und -erstattung sowie Krankenhilfe

Kostenbeteiligung der Elternteile und untergebrachten jungen Menschen bei stationären Maßnahmen

Im Arbeitsgebiet Kostenbeteiligung und -erstattung sowie Krankenhilfe werden die nachstehend aufgeführten Aufgaben bearbeitet:

  • Berechnung von Kostenbeiträgen nach der Kostenbeitragsverordnung des SGB VIII
  • Einziehung der festgesetzten Kostenbeiträge
  • Beantragung und Durchsetzung von Ansprüchen der untergebrachten jungen Menschen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern
  • Verfolgung von Kostenerstattungsansprüchen gegen andere Jugendhilfe- und Sozialleistungsträger
  • Gewährung von Krankenhilfe für nicht versicherte untergebrachte junge Menschen