FAQ
Weiterführende Schulen ab Klasse 5
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Schulwechsel nach der vierten Klasse.
Ab wann kommt mein Kind in die weiterführende Schule?
Alle Schüler*innen aus den 4. Klassen der Grundschulen besuchen im darauffolgenden Schuljahr eine weiterführende Schule. Eltern und Erziehungsberechtigte entscheiden über die Schulform und Schule für Ihr Kind. Grundsätzlich haben Sie die freie Wahl einer Schulform für Ihr Kind.
Wer hilft bei der Auswahl der richtigen Schulform für mein Kind?
Die Klassenlehrkraft Ihres Kindes bietet Ihnen Beratungsgespräche an, welche Schulform für Ihr Kind die Richtige sein kann. Nehmen Sie dieses Angebot unbedingt wahr. Ein Erfahrungsaustausch oder eine Beratung mit anderen Familien kann hilfreich sein. Die Präferenzen Ihres Kindes sollten bei der Auswahl unbedingt eine Rolle spielen.
Welche Rolle spielt das Halbjahreszeugnis in der Grundschule?
Das Zeugnis bildet die Leistungsstärke Ihres Kindes in den verschiedenen Fächern ab und hilft bei der Wahl der richtigen Schulform. Insbesondere die Grundschule kann anhand des Zeugnisses beraten und auch bei Anmeldegesprächen kann durch die Schulleitung der Zielschule überprüft werden, ob dies die richtige Schule / Schulform für Ihr Kind ist.
Welche Rolle spielen die Noten im Halbjahreszeugnis der vierten Klasse in der Grundschule?
Für die Anmeldung sind die Noten nicht allein ausschlaggebend. Die Noten geben einen Hinweis auf die Leistungsstärke Ihres Kindes. Betrachtet werden hinsichtlich einer Orientierung auf eine Schulform die Noten der drei Hauptfächer: Deutsch, Mathematik, Sachkunde. Der Wille der Eltern ist bei der Wahl der Schulform entscheidend.
Wann muss ich mein Kind wo anmelden?
Die Anmeldetermine für die 5. Klassen, Schuljahr 2023/2024:
Integrierte Gesamtschulen:
Montag, 02.05.2023 bis Freitag, 05.05.2023
Uhrzeit für die Anmeldung individuell – Veröffentlichung auf Schulhomepage
Oberschulen, Realschulen und Gymnasien, Schulen mit besonderem pädagogischen Profil:
Montag, 22.05.2023 bis Freitag, 26.05.2023
Uhrzeit für die Anmeldung individuell – Veröffentlichung auf Schulhomepage
Warum findet die IGS-Anmeldung vor den anderen Schulformen statt?
IGSen sind in Niedersachsen sog. Angebotsschulen, die nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Schulplätze anbieten können. Ein Anspruch auf einen Schulplatz in dieser Schulform besteht nicht.
Wenn an keiner IGS ein Schulplatz zugesichert wird, kann die Anmeldung an einer anderen Schulform so termingerecht mit allen anderen Interessierten erfolgen.
Welche weiterführenden Schulformen gibt es?
Folgende weiterführende Schulformen in Trägerinnenschaft der Landeshauptstadt Hannover (LHH) stehen zur Wahl:
- Oberschule (OBS)
- Realschule (RS)
- Schule mit besonderem pädagogischen Profil (SbpP)
- Gymnasium (GY)
- Integrierte Gesamtschule (IGS)
Ergänzend können Schulen in freier Trägerschaft gewählt werden. Weitere Informationen unter: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Soziales/Kinder-Jugendliche/Grundschulzeit/Schulformen-und-standorte/Die-Schulen-ab-Klasse-5
Kann ich die Schule frei wählen?
Alle weiterführenden Schulen können innerhalb des Stadtgebietes im Rahmen vorhandener Kapazitäten frei gewählt werden; sie haben keine festen Schulbezirke. Das gesamte Stadtgebiet Hannovers gilt als Schulbezirk. Jedes Kind bekommt einen Platz in der gewünschten Schulform, ein Anspruch auf einen Schulplatz der gewünschten Schule besteht jedoch nicht.
Wie werden Kinder mit Förderbedarf berücksichtigt?
Auch für Kinder mit Förderbedarf gilt die freie Schulplatzwahl. Es wird empfohlen, für eine Beratung frühzeitig mit der Grundschule und der gewünschten Schule Kontakt aufzunehmen.
Fragen zum Thema Inklusion in der Schule können Sie über den Infopunkt Schulischer Inklusion (ISI) im Bildungsbüro der Landeshauptstadt Hannover, Tel.: 0511 / 168-31061, stellen. Wir nennen Ihnen geeignete Ansprechpartner*innen, die Ihnen zum Beispiel bei bestimmten Anträgen weiterhelfen und Sie gut beraten.
Losverfahren: Unter welchen Anmeldungen wird ausgelost?
Sollte eine Schule mehr Anmeldungen haben, als Schulplätze zur Verfügung stehen, wird grundsätzlich aus allen eingegangenen Anmeldungen ausgelost, welche Kinder nicht aufgenommen werden können.
Bei den IGSen kann es dabei zu Auslosungen innerhalb des Leistungsniveaus kommen, damit ein repräsentativer Querschnitt der Schülerschaft aufgenommen werden kann. Hierzu werden anhand des Leistungsniveaus drei Lostöpfe gebildet. Die Zuordnung zu den drei Leistungsgruppen erfolgt anhand der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde des letzten Grundschulzeugnisses. Die Größe der Lostöpfe entspricht prozentual der Größe der entsprechenden Leistungsgruppen in den vierten Klassen der stadthannoverschen Grundschulen. Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bilden einen eigenen Lostopf.
Für das Aufnahmeverfahren ist die Schulleitung verantwortlich. Sie bildet einen Aufnahmeausschuss, der das Losverfahren durchführt und die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens bezeugen kann. Die Schulträgerin Landeshauptstadt Hannover ist dabei nicht beteiligt.
Inwiefern werden die gewünschten Schulen berücksichtigt?
Im Rahmen der jeweiligen Kapazitäten wird nach Möglichkeit ein Platz an einer Wunschschule zugeordnet. Sollte keine der Wunschschulen Kapazitäten verfügbar haben, erfolgt ein Angebot eines Platzes an einer Schule der gewünschten Schulform mit freien Kapazitäten.
Werden Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen?
Ja, sofern aufgrund der Schulplatzanzahl möglich.
Der angebotene Schulplatz ist sehr weit vom Wohnort entfernt. Warum?
Für weiterführende Schulen sind in der Landeshauptstadt Hannover keine eigenen bzw. wohnortnahen Schulbezirke festgelegt, es gilt das Stadtgebiet als Schulbezirk.
Muss man den angebotenen Schulplatz in den schulformen Gymnasium, Realschule, Oberschule und Schulen mit besonderem Pädagogischen Profil annehmen?
Es wird immer versucht, einen annehmbaren Schulplatz anzubieten. Wenn kein Angebot in den o. g. Schulformen angenommen wird, kann gegen den Ablehnungsbescheid der erstgewählten Schule Widerspruch eingelegt werden, über den das Regionale Landesamt für Schule und Bildung entscheidet und ggf. einen Schulplatz zuweist. Ansonsten erhalten Sie einen Aufnahmebescheid der Schule, an die Ihr Kind kommen wird.
Bekommen denn alle Kinder einen Platz in einer weiterführenden Schule?
Ja.
Kann mein Kind später die Schulform wechseln?
Das Bildungssystem in Niedersachsen ist durchlässig und bietet viele Möglichkeiten zur Gestaltung der individuellen Bildungswege. Der Übergang zwischen unterschiedlichen Schulformen erfolgt aufgrund der Leistungen der Schüler*innen oder nach Beschluss der Klassenkonferenz. Maßgeblich für den Beschluss der Klassenkonferenz sind die Lern- und Leistungsentwicklung der Schüler*innen sowie die Anforderungen und Fächer der aufnehmenden Schulform oder des anderen Schulzweiges.
Wann erhält man die Zu-/Absagen für den 5. Jahrgang der weiterführenden Schulen?
Schriftliche Zusagen bzw. Absagen von den weiterführenden Schulen erfolgen ca. zwei Wochen nach dem Anmeldeschluss.
Welche Schulabschlüsse sind auf einer Oberschule möglich?
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden. Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer Gesamtschule sowie an einem beruflichen Gymnasium berechtigt
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
Welche Schulabschlüsse sind an einer Realschule möglich?
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer Gesamtschule sowie an einem beruflichen Gymnasium berechtigt
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss.
Welche Schulabschlüsse sind an einer Integrierten Gesamtschule möglich?
Es können alle Abschlüsse des allgemeinbildenden Schulwesens nach dem 10. Schuljahrgang erworben werden, sowie das Abitur an den fünf großen Gesamtschulen mit Sekundarbereich II: IGS Kronsberg, IGS Linden, Leonore-Goldschmidt-Schule-IGS Hannover-Mühlenberg, IGS Roderbruch und IGS Büssingweg mit einer gemeinsamen Oberstufe für die IGS List und die IGS Vahrenheide-Sahlkamp.
Welche Schulabschlüsse sind an einem Gymnasium möglich?
Am Ende der Sekundarstufe I können im Fall des Schulabgangs alle möglichen Abschlüsse des allgemeinbildenden Schulwesens erworben werden:
- Wer nicht in den 10 Jahrgang versetzt wird und das Gymnasium verlässt, erhält den Hauptschulabschluss, wenn alle Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Kursen erfüllt sind.
- Wer das Gymnasium am Ende des 10. Schuljahrgangs verlässt, alle Mindestanforderungen in allen Fächern bei Berücksichtigung nur einer Pflichtfremdsprache erfüllt hat, erhält den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss.
- Wer das Gymnasium am Ende des 10. Schuljahrgangs verlässt, alle Mindestanforderungen in allen Fächern erfüllt hat und in die Einführungsphase versetzt worden ist, erhält den erweiterten Sekundarabschluss I.
Diese Abschlüsse werden durch einen Gleichstellungsvermerk im Abgangszeugnis bescheinigt.
In der Qualifikationsphase kann durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Bei Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase, nach der 12.Klasse) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden.
Welche Bildungsabschlüsse werden für ein Studium benötigt?
Das Abitur (allgemeine Hochschulreife) ist der höchste zu erreichende Schulabschluss in Deutschland. Mit diesem Abschluss hat man die uneingeschränkte Studienberechtigung (sofern der Durchschnitt dem NC entspricht). Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium an einer Hochschule – die Auswahl der Fächer, ist jedoch begrenzt. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule, jedoch nicht an einer Universität.