FAQ - Häufig gestellte Fragen

Schulbedarf

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema der schulischen Ausstattung für Grundschulkinder.

Wie funktioniert die (entgeltliche) Schulbuchausleihe?

In Niedersachsen können die Schulbücher ausgeliehen werden. Das bezieht sich auf alle Bücher, die keine Arbeitshefte oder Übungshefte zu einem Lehrwerk sind. Eine Verpflichtung zur entgeltlichen Ausleihe von Schulbüchern besteht nicht.

Welche Kosten entstehen bei der entgeltlichen Schulbuchausleihe?

Eltern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, sind von den Kosten befreit. Auch Asylbewerber*innen sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt befreit. Eltern mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern, also mit drei und mehr schulpflichtigen Kindern, zahlen nur 80 Prozent des Ausleihpreises. Die Schulpflicht der Kinder ist per Schulbescheinigung zu belegen.

Wo stelle ich den Antrag auf entgeltliche Schulbuchausleihe?

Jede Schule gibt den Schüler*innen den Antrag auf entgeltliche Schulbuchausleihe zum Ende des Schuljahres für das neue Schuljahr mit.

Wann bekommt man die Liste für das benötigte Schulmaterial?

Diese Information gibt jede Schule unterschiedlich an ihre Schüler*innen weiter. Die Grundschulen geben die Informationen meist am Ende des Schuljahres den Schüler*innen mit. Die weiterführenden Schulen machen das sehr unterschiedlich. Einige stellen die Information auf ihrer Schulhomepage bereit. Bei anderen weiterführenden Schulen wiederum bekommen die Schüler*innen eine Liste mit dem benötigten Schulmaterial nach den Ferien.