Landeshauptstadt Hannover
Gewerbemeldungen und -erlaubnisse
Ab 07.01.2019 besteht die Möglichkeit der Reservierung eines Termins für Ihre Gewerbemeldungen, sofern sich Ihr Betriebssitz in Hannover befindet. Mit der automatisierten Terminbestätigung erhalten Sie Informationen über Unterlagen, die Sie bitte zum Termin mitbringen. Für Rückfragen stehen wir unter der Telefonnummer +49 511 168-31157 zur Verfügung.
Gewerbetreibende im Stadtgebiet Hannover müssen ihre gewerbliche Tätigkeit bei uns anzeigen.
Herr Strote | Tel. 168-31118 | Fax: 168-31173 |
Der Ausschank von Getränken und die Abgabe von Speisen müssen angezeigt werden.
Im Zusammenhang mit dem Gaststättengewerbe ergeben sich Aufgaben aus dem Nichtraucherschutzgesetz.
Für den Betrieb von Spielhallen sind besondere Erlaubnisse ebenso erforderlich wie für das Aufstellen von Geldspielgeräten.
Frau Firchau | Tel. 168-31184 | Fax: 168-31173 |
Für nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten sind außerdem besondere Gewerbeerlaubnisse erforderlich:
- Pfandleihgewerbe
- Bewachungsgewerbe / Meldung von Bewachungspersonal
- Versteigerergewerbe
- Makler, Anlagenvermittler, Bauträger, Baubetreuer
- Reisegewerbe
- Wanderlager
- Privatkrankenanstalten
Weitere gewerberechtliche Aufgaben sind:
- Gewerbeuntersagung und Widerruf von Gewerbeerlaubnissen
- Untersagung der widerrechtlichen Handwerksausübung
- Festsetzung von Spezial-, Jahr- und Wochenmärkten sowie Volksfesten
- Anzeige des Verkaufs pyrotechnischer Gegenstände zu Silvester
- Aufgaben nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz
- Aufgaben nach dem Gesetz über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
Frau Scheidt | Tel. 168-31117 | Fax: 168-31173 |
Einzelne Formulare und zusätzliche Informationen finden Sie hier:
Formulare der Landeshauptstadt Hannover
Gewerbewesen
Anträge des Bereichs Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten mehr...
Landeshauptstadt Hannover
Gaststättenrecht
Informationen zum Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG) und zum Niedersächsischen Feiertagsgesetz (NFeiertagsG) mehr...
Landeshauptstadt Hannover
Prostituiertenschutzgesetz
Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) ist am 01.07.2... mehr...
Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten der Landeshauptstadt

- Tel.: +49 511 168-31157
- Fax: +49 511 168-31173
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