Landeshauptstadt Hannover

Gewerbemeldungen und -erlaubnisse

Gewerberechtliche Aufgaben des Arbeitsgebietes.

Persönliche Vorsprachen weiterhin nur sehr eingeschränkt möglich

Um Sie und uns vor möglichen Infektionen zu schützen finden persönliche Vorsprachen derzeit weiterhin lediglich in begründeten Ausnahmefällen statt. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns. Sie finden uns im Dienstgebäude am Schützenplatz 1 im mittleren Turm in der fünften Etage. Diese ist direkt über den im Gebäudeteil C befindlichen Fahrstuhl T05 zu erreichen.

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Gewerbemeldung online

Über das städtische e-Government online Gewerbemeldungen erstellen

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Telefonische Beratungen werden während der Öffnungszeiten durchgeführt. Ihre Gewerbeanzeigen können Sie uns per E-Mail an 32.22.1@hannover-stadt.de übersenden. Die dafür erforderlichen Dokumente finden Sie unten auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass für Ihre Gewerbeanzeige ggf. weitere Dokumente erforderlich sind. Regelmäßig benötigen wir eine Kopie/ein Foto/einen Scan des

  • Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (sofern Sie nicht im Stadtgebiet Hannover wohnen), beziehungsweise eines entsprechenden Ersatzdokumentes,
  • des elektronischen Aufenthaltstitels bei drittstaatsangehörigen Personen.

Abhängig von der Art des beabsichtigten Gewerbes ggf.

  • einen Auszug aus dem Handels-/Genossenschaftsregister bei eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen, sowie Personengesellschaften,
  • die Handwerkskarte, sofern Sie einen Handwerksbetrieb betreiben möchten,
  • sowie andere erforderliche Erlaubnisse (z. B. §§ 33c, 33i und 34c GewO, Güterkraftverkehr, usw.),
  • bei Gaststättenanzeigen (Shisha-Bars) die Quittung über die Beantragung eines Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde

ebenfalls jeweils als Kopie, Foto oder Scan.

Sofern Sie Ihre Gewerbeanzeige schriftlich einreichen, geben Sie bitte unbedingt einen telefonischen Kontakt an, damit wir Sie erreichen können, um Unklarheiten zu beseitigen.


Gewerbetreibende im Stadtgebiet Hannover müssen ihre gewerbliche Tätigkeit bei uns anzeigen.

Kontakt:

Gewerbemeldungen

Tel. 168-31157

Fax: 168-31173

E-Mail

Der Ausschank von Getränken und die Abgabe von Speisen müssen angezeigt werden.

Im Zusammenhang mit dem Gaststättengewerbe ergeben sich Aufgaben aus dem Nichtraucherschutzgesetz.

Für den Betrieb von Shisha-Bars beachten Sie bitte die hier hinterlegten Hinweise:

Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden

Internetauftritt der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit der Möglichkeit, die o. g. Datei herunterzuladen: https://www.bgn.de/?s...

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Für den Betrieb von Spielhallen sind besondere Erlaubnisse ebenso erforderlich wie für das Aufstellen von Geldspielgeräten.

Kontakt:

Frau Firchau

Tel. 168-31184

Fax: 168-31173

E-Mail

Für nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten sind außerdem besondere Gewerbeerlaubnisse erforderlich:

  • Pfandleihgewerbe
  • Bewachungsgewerbe / Meldung von Bewachungspersonal
  • Versteigerergewerbe

Weitere gewerberechtliche Aufgaben sind:

  • Festsetzung von Spezial-, Jahr- und Wochenmärkten sowie Volksfesten
  • Aufgaben nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz
  • Aufgaben nach dem Gesetz über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
Kontakt:

Frau Zschoch

Tel. 168-31117

Fax: 168-31173

E-Mail

Auch für folgende Tätigkeiten sind besondere Erlaubnisse bzw. eine Anzeige erforderlich:

  • Reisegewerbe
  • Wanderlager
  • Anzeige des Verkaufs pyrotechnischer Gegenstände zu Silvester
Kontakt:

Frau Borchers

Tel. 168-31165

Fax: 168-31173

E-Mail

Einzelne Formulare und zusätzliche Informationen finden Sie hier:

Landeshauptstadt Hannover

Gewerbewesen

Anträge und Formulare des Bereichs Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten

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Landeshauptstadt Hannover

Gaststättenrecht

Informationen zum Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG) und zum Niedersächsischen Feiertagsgesetz (NFeiertagsG)

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Landeshauptstadt Hannover

Prostituiertenschutzgesetz

Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) ist am 01.07.2017 in Kraft getr...

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Landeshauptstadt Hannover

Gewerbezentralregister­auskunft (Hannover)

Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche B...

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