Fahrerlaubnisbehörde Hannover

Mindestlohn für Taxifahrerinnen und Taxifahrer

Seit dem 01.01.2017 ist ein Mindestlohn zu zahlen.

Sofern ein Taxiunternehmer dieser Zahlungspflicht nicht korrekt nachkommt, können Sie sich an die folgenden Ansprechpartnerinnen der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover wenden, wenn Sie bei einem Taxiunternehmen beschäftigt sind, dessen Betrieb im Stadtgebiet Hannover liegt:

Frau Waldmann

Tel. 0511 / 168-42475

Frau Wolf 

Tel. 0511 / 168-48594

E-Mail:

gewerbl.Fahrzeugverkehr@hannover-stadt.de

Die Fahrerlaubnisbehörde leitet Ihren Hinweis zur Überprüfung und Ahndung an das zuständige Hauptzollamt Hannover - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - weiter.

Gerne können Sie sich auch direkt dorthin wenden, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Adresse finden Sie nebenstehend.