Nicht überall können Stadttauben dauerhaft geduldet werden. An Gebäuden, Brücken oder technischen Anlagen können sie Schäden verursachen oder zu Nutzungskonflikten führen. Ziel einer Vergrämung ist deshalb nicht, die Tiere zu verletzen oder zu vertreiben, sondern sie dauerhaft von ungeeigneten Brut- und Schlafplätzen fernzuhalten.
Entscheidend ist dabei, dass die Maßnahmen tierschutzgerecht umgesetzt werden und den Tieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen.
Eine nachhaltige Vergrämung erfordert eine sorgfältige Planung und regelmäßige Kontrolle. Nicht fachgerecht installierte Systeme verlieren häufig ihre Wirkung oder können sogar anderen Tierarten schaden.
So werden beispielsweise teilweise sogenannte Spikes eingesetzt, ohne sie anschließend ausreichend zu warten. Dadurch können sich neben Stadttauben auch Fledermäuse, Singvögel oder andere Wildtiere verletzen. Gleichzeitig kommt es immer wieder vor, dass Stadttauben trotz der installierten Systeme weiterhin an diesen Stellen brüten.
Eine einzelne Maßnahme reicht häufig nicht aus. Erfolgreich ist eine Vergrämung vor allem dann, wenn gleichzeitig geeignete Alternativen für die Tiere geschaffen werden – etwa in Form kontrollierter Taubenschläge.
Nur wenn bisher genutzte Nistplätze verschlossen und gleichzeitig neue, geeignete Brutplätze angeboten werden, können Stadttauben dauerhaft auf diese Bereiche ausweichen.
Für Eigentümer*innen, Hausverwaltungen sowie Schädlingsbekämpfungsunternehmen stehen weiterführende Informationen zur tierschutzgerechten und nachhaltigen Vergrämung als Download zur Verfügung.
Darüber hinaus empfiehlt die Landeshauptstadt Hannover den Fachvortrag des Tierarztes Christian Fellner von der Tierschutzombudsstelle Wien. Der Vortrag entstand 2022 auf Einladung der Berliner Landestierschutzbeauftragten und der Berliner Tierärztekammer und erläutert anschaulich, wie tierschutzgerechte Vergrämungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden können. Den Vortrag finden Sie auf der (externen) Website tieranwalt.at.