Landeshauptstadt Hannover
Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Das Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover ist zuständig für die Zulassung von Kraftfahrzeugen.
Wichtige Hinweise für Kund*innen
Aufgrund des Corona SARS-CoV-2 Virus sind die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde derzeit eingeschränkt. In jedem Fall ist der Schutz der Mitarbeitenden und der Kund*innen unbedingt zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass die Abstandsregeln von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden. Zusätzlich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Besucher*innen werden gebeten, speziellen Hinweisen vor Ort zu folgen. Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres ausnahmslos mit Terminvereinbarung möglich (siehe die folgenden Kontaktdaten).
Die Zulassung von Kraftfahrzeugen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können online vereinbart werden.
Die Online-Terminvergabe ist hier zu finden:
Um einen reibungslosen und kontaktarmen Termin zu gewährleisten werden die Kunden gebeten:
- möglichst alleine, pünktlich und persönlich zu erscheinen, die Terminnummer und der Name (Ausweis) sind als Zutrittsberechtigung notwendig
- Einen Mund-Nasenschutz zu tragen
- alle erforderlichen Unterlagen, Anträge und das SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben mit zubringen. Die entsprechende Anträge und Formulare finden Sie hier.
- für die Zulassung von Fahrzeugen, möglichst bereits Kennzeichen zum Termin mitzubringen https://wunschkennzeichen.hannover-stadt.de/index.html
Zugang nur mit Mund-Nasenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zum Dienstgebäude nur für Terminkund*innen gestattet werden kann, die einem Mund-Nasenschutz tragen. Ohne Termin erhalten Sie keinen Zugang zum Gebäude. Wir danken für Ihr Verständnis.
Fachbereich Öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Hannover

- HannoverServiceCenter am Schützenplatz
- Am Schützenplatz 1
- 30169 Hannover
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- Tel.: +49 511 168-44539
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