Ausländerangelegenheiten
Aufenthalt zum Studium
Informationen für Studierende.
Studierenden, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG besitzen, ist während dieses Studiums eine Beschäftigung bis zu 140 volle Tage im Jahr oder 280 halbe Arbeitstage erlaubt. Arbeitszeiten mit bis zu vier Stunden am Tag gelten als halber Arbeitstag.
Zudem ist alternativ erlaubt, Werkstudentenjobs bis zu 20 Stunden in der Woche auszuüben. Die Höhe des Gehalts und der Gegenstand der Beschäftigung spielen dabei keine Rolle. Die Nebenbeschäftigung ist auch während der Teilnahme an studienvorbereitenden Maßnahmen von Beginn an möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf dem folgenden Informationsschreiben, welches Sie Ihren Arbeitgeber*innen vorlegen können.
Information für Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis
Information für Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis
Informationsschreiben zur Vorlage beim arbeitgebenden Unternehmen.
Dateityp: pdf Größe: 142,54 kB
Video: Studieren und Wohnen in Hannover
Englische Version: https://wissen.hannover.de/en/International3
English Version
A production of the Hannover Science Initiative in cooperation with the Studentenwerk Hannover, student service union.
Videos: Studiumsfinanzierung und Informationen zum Jobben im Studium
Englische Versionen der Videos zu den Themen Studiumsfinanzierung und Jobben: https://wissen.hannover.de/en/jobben
English Version
A production of the Hannover Science Initiative in cooperation with the Studentenwerk Hannover, student service union.
Weitere Videos für internationale Studierende sind auf der folgenden Website zu finden: https://wissen.hannover.de/Studieren/International
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