Veranstaltungsservice

Umzüge, Paraden, Festumzüge

Bei Festumzügen werden häufig Personen auf Wagen oder Anhängern mitgenommen, die eigens dafür umgebaut werden.

Damit auf diesen Fahrzeugen Personen befördert werden dürfen, ist mit Veranstaltungsbeginn ein Gutachten über die Betriebssicherheit vorzulegen. Dieses Gutachten erhalten Sie bei dem zuständigen TÜV oder der DEKRA.

Um die Sicherheit Ihrer Gäste zu gewährleisten, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Transportflächen müssen ebenerdig/-flächig, tritt- und rutschfest sein
  • Jeder Sitz- und Stehplatz muss ausreichend gegen mögliche Verletzungen und Herunterfallen des Platzinhabers gesichert sein.
  • Nur die zugelassene Personenzahl darf mitgenommen werden.
  • Die Führer der Kraftfahrzeuge müssen im Besitz der erforderlichen (und gültigen) Fahrerlaubnis sein.
  • Lastkraftwagen dürfen während eines Umzugs nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  • Es dürfen nur ordnungsgemäß zugelassene Fahrzeuge verwendet werden, die einen Haftpflichtdeckungsschutz nachweisen können. Dieser muss entweder für den Veranstaltungstag oder für den Anlass der Personenbeförderung auf der Ladefläche der Fahrzeuge bestehen.

Beantragung einer Veranstaltung

Beantragen Sie direkt Ihre Veranstaltung beziehungsweise Sondernutzung für das Stadtgebiet

lesen