Fachplanung Kinder- und Jugendarbeit - Hannover.de

Kinder- und Jugendarbeit

Fachplanung Kinder- und Jugendarbeit

Die Fachplanung bildet mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen einen wichtigen Teil der kommunalen Jugendhilfeplanung im Bereich der Kinder- und Jugenarbeit.

Symbolbild Fachplanung Kinder- und Jugendarbeit

Als Teil des öffentlichen Trägers steht die Fachplanung mit in der Gesamtverantwortung nach § 79 SGB VIII für die Jugendhilfeplanung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Das betrifft Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in städtischer Trägerschaft sowie freie Träger, die Zuwendungen erhalten.

Zentraler Bestandteil bildet der zirkuläre Prozess basierend auf § 80 SGB VIII Jugendhilfeplanung. Hierbei ermittelt das Team der Fachplanung den Bestand, analysiert das Planungsgebiet und formuliert Ziele aus. Die daraus entstehenden Handlungsempfehlungen bieten dem Jugendhilfeausschuss Grundlage für Beschlüsse und darauffolgenden Maßnahmenplanungen. Die Auswertung und Überprüfung ist der letzte Schritt bevor der Kreislauf in einen erneuten Prozess startet (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Jugendhilfekreislauf

 

Instrumente der Fachplanung

  • Qualitätsrichtlinie für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • Indiktorenmodell (Lebenslagen junger Menschen in Hannover)
  • Bestandsbericht
  • Wirkungsdialoge mit Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • Jugendbefragungen

 

 

Wichtige Dokumente:

 

Qualitätsrichtlinie für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Dateityp: pdf Größe: 7,69 MB

 

Bestand der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Bestandbericht des öffentlichen Trägers über die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Hannover.

Dateityp: pdf Größe: 10,09 MB

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