Fachplanung Kinder- und Jugendarbeit - Hannover.de
Kinder- und Jugendarbeit
Fachplanung Kinder- und Jugendarbeit
Die Fachplanung bildet mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen einen wichtigen Teil der kommunalen Jugendhilfeplanung im Bereich der Kinder- und Jugenarbeit.
Symbolbild Fachplanung Kinder- und Jugendarbeit
Als Teil des öffentlichen Trägers steht die Fachplanung mit in der Gesamtverantwortung nach § 79 SGB VIII für die Jugendhilfeplanung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Das betrifft Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in städtischer Trägerschaft sowie freie Träger, die Zuwendungen erhalten.
Zentraler Bestandteil bildet der zirkuläre Prozess basierend auf § 80 SGB VIII Jugendhilfeplanung. Hierbei ermittelt das Team der Fachplanung den Bestand, analysiert das Planungsgebiet und formuliert Ziele aus. Die daraus entstehenden Handlungsempfehlungen bieten dem Jugendhilfeausschuss Grundlage für Beschlüsse und darauffolgenden Maßnahmenplanungen. Die Auswertung und Überprüfung ist der letzte Schritt bevor der Kreislauf in einen erneuten Prozess startet (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1: Jugendhilfekreislauf
Instrumente der Fachplanung
Qualitätsrichtlinie für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Indiktorenmodell (Lebenslagen junger Menschen in Hannover)
Bestandsbericht
Wirkungsdialoge mit Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Jugendbefragungen
Wichtige Dokumente:
Qualitätsrichtlinie für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit