Teillegalisierung

Cannabis: Was ist erlaubt, was bleibt verboten?

Seit dem 1. April 2024 gilt das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG), das den rechtlichen Umgang mit Cannabis neu regelt. Um junge Menschen verständlich über die neuen Regeln und ihre Grenzen aufzuklären, ist jetzt auf Initiative des Arbeitskreises Drogen, Sucht und Aids eine neue Broschüre mit dem Titel „Cannabis Teil-Legalisierung – Was ist erlaubt, was bleibt verboten?“ erschienen. Ergänzt wird sie durch ein informatives Plakat.

Am April 2024 ist das neue Konsum-Cannabisgesetz (KcanG) in Kraft getreten.

Ziel: Aufklärung und Orientierung

Die redaktionelle Erarbeitung der Materialien erfolgte durch die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention Prisma, die Drobs Hannover und den Jugendschutz/Straßensozialarbeit der Landeshauptstadt Hannover. Ihr gemeinsames Ziel: Die komplexen Inhalte des neuen Gesetzes leicht verständlich darzustellen und jungen Menschen eine sichere Orientierung in der sich verändernden Rechtslage zu bieten.

Ein gutes Verständnis des Gesetzes hilft nicht nur dabei, rechtliche Konsequenzen besser einzuschätzen, sondern fördert auch einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis. Gleichzeitig soll das Material Missverständnisse und Fehlinformationen vermeiden – denn nicht alles ist erlaubt, nur weil es nun teilweise legal ist.

Für junge Menschen und Fachkräfte

Die Broschüre richtet sich in erster Linie an junge Menschen, kann aber ebenso von pädagogischen Fachkräften, Lehrer*innen, Eltern und anderen Interessierten genutzt werden – zum Beispiel zur Unterstützung in der Bildungs- oder Aufklärungsarbeit. Neben den gesetzlichen Grundlagen geht es auch um Risiken und Prävention im Zusammenhang mit dem Konsum.

Verfügbarkeit

Die Broschüre und das Plakat liegen in Kürze in den Drogenberatungsstellen und im Bereich Jugendschutz/Straßensozialarbeit der Landeshauptstadt Hannover aus und stehen hier zum Download zur Verfügung:

Kontakt

Bestellungen sind möglich unter:

📞 Telefon: 0511 168-44364
📧 E-Mail: 51.52@hannover-stadt.de