Im Arbeitsgebiet Kostenbeteiligung und -erstattung sowie Krankenhilfe werden die nachstehend aufgeführten Aufgaben bearbeitet:
- Berechnung von Kostenbeiträgen nach der Kostenbeitragsverordnung des SGB VIII
- Einziehung der festgesetzten Kostenbeiträge
- Beantragung und Durchsetzung von Ansprüchen der untergebrachten jungen Menschen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern
- Verfolgung von Kostenerstattungsansprüchen gegen andere Jugendhilfe- und Sozialleistungsträger
- Gewährung von Krankenhilfe für nicht versicherte untergebrachte junge Menschen