Es gelten folgende Antragsfristen:
- Infostände: drei Wochen
- Straßenmusik: sechs Wochen
- Veranstaltungen: sechs Wochen
Sondernutzungssatzung
Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover vom 13.11.2008 (Änderung vom 19.03.2026)
Dateityp: pdf Größe: 865,04 kB
Beantragung einer Veranstaltung
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