Es gelten folgende Antragsfristen:
- Infostände: drei Wochen
- Straßenmusik: sechs Wochen
- Veranstaltungen: sechs Wochen
Sondernutzungssatzung
Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover vom 13.11.2008 (Änderung vom 15.06.2017)
Dateityp: pdf Größe: 636,75 kB
Beantragung einer Veranstaltung
Beantragen Sie direkt Ihre Veranstaltung beziehungsweise Sondernutzung für das Stadtgebiet
lesen