Die Landeshauptstadt Hannover ist ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Wohnraum ist knapp, vor allem bezahlbarer Wohnraum, der dringend benötigt wird. Um dem entgegenzuwirken, hat die Landeshauptstadt Hannover eine Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum erlassen. Die Satzung ist seit dem 11. Juli 2025 in Kraft.
Durch die sogenannte Zweckentfremdungssatzung (ZwEWS) soll verhindert werden, dass bestehende Wohnräume für andere als Wohnzwecke genutzt werden.
Was gilt als Wohnraum, was nicht?
Wohnräume im Sinne der Zweckentfremdungssatzung sind
- sämtliche Räume, die tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und dazu bestimmt sind
- Werk- und Dienstwohnungen
- Wohnheime.
Wohnraum wird zweckentfremdet
- bei gewerblicher oder beruflicher Nutzung des Wohnraums, wenn dies mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche betrifft,
- bei tage- oder wochenweiser entgeltlicher Vermietung des Wohnraums zur Fremdenbeherbergung, beispielsweise als Ferienwohnung (etwa über Airbnb) oder als Monteurswohnung mehr als zwölf Wochen im Kalenderjahr,
- bei ununterbrochenem Leerstand über mindestens sechs Monate,
- bei Beseitigung des Wohnraums, zum Beispiel durch Abriss,
- wenn er aufgrund baulicher Veränderung oder andersartiger Nutzung für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist.
Nach der Zweckentfremdungssatzung bedarf die Zweckentfremdung von Wohnraum einer Genehmigung.
Die Zweckentfremdungssatzung (ZwEWS) der Landeshauptstadt Hannover im Original ist hier zu finden:
Zweckentfremdungssatzung
Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Landeshauptstadt Hannover
Dateityp: pdf Größe: 410,74 kB
Weitere Informationen zu Erreichbarkeiten und Sprechzeiten sowie ein Antragsformular zur Beantragung der Genehmigung einer Zweckentfremdung von Wohnraum werden in Kürze bereitgestellt.