Trauerfeiern können ab sofort mit bis zu 20 Personen in den Kapellen der städtischen Friedhöfe stattfinden. Gemäß der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen ist die Abstandsregelung einzuhalten (mindestens 1,50 Meter), daher sind die Kapellen entsprechend bestuhlt. Die Bestattungsinstitute wurden über die neuen Regelungen informiert.