Bürger*innenservice

Baumfällgenehmigung digitalisiert

Im Zuge der Digitalisierung von Dienstleistungen hat die städtische Taskforce Digitalisierung nun auch einen Online-Assistenten für die Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung fertiggestellt. Dadurch kann die Beseitigung oder der Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken bequem online beantragt werden. 

Symbolbild: Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung

Dadurch wurde die Antragstellung enorm erleichtert, denn vorher musste man das Formular als PDF herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und dann per Post der zuständigen Behörde schicken. Dieser umständliche Weg ist nun Geschichte. Der Assistent führt die Bürger*innen Schritt für Schritt durch den Antrag und am Ende können sie sich zur Bestätigung eine Zusammenfassung der eingegebenen Daten herunterladen.

Online-Antrag: Baumfällgenehmigung

Klicken Sie hier, um den Antrag zur Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung online auszufüllen.

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Was benötige ich dafür?

Falls der*die Anstragsteller*in nicht Eigentümer*in des jeweiligen Grundstücks ist, sondern zum Beispiel Mieter*in oder Pächter*in, dann benötigen die Person eine Vollmacht der Eigentümer*in, die sie einfach einscannen oder abfotografieren und anschließend im Online-Assistenten hochladen kann. Die Bearbeitungsgebühr beträgt nach wie vor im Regelfall 50,20 Euro.