Baumschutzsatzung

Antrag auf Fällgenehmigung nun auch online möglich

Wer vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover eine Genehmigung benötigt, um Bäume zu fällen, kann dies ab dem 1. November auch online beantragen. Der Weg zum Online-Antrag führt über die Internetadresse www.hannover.de/baumschutzsatzung.

Unter dem Link „Baumschutz und Baumschutzsatzung“ öffnet sich dann im Service-Portal der Landeshauptstadt Hannover eine Seite mit allen Informationen und mit dem neuen Online-Antrag. Alternativ ist das neue Online-Angebot auch auf der Internetseite https://serviceportal.hannover-stadt.de zu finden, dort unter Eingabe des Suchbegriffs „Baumschutz“.

Neuer Antrag soll Abläufe beschleunigen

Mit dem neuen digitalen Antragsverfahren sorgt der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün dafür, dass die Fällanträge künftig schneller und einfacher, sowohl für die Antragsteller*innen als auch für die Mitarbeiter*innen im Fachbereich, bearbeitet werden können. In dem Online-Antrag können sowohl Fällgenehmigungen für Bäume auf Privatgrundstücken als auch in Kleingartenanlagen beantragt werden.

Hintergrund Baumschutzsatzung

Um den grünen Charakter, der diese Stadt auszeichnet, nachhaltig zu sichern, hat die Landeshauptstadt Hannover bereits im Jahr 1987 eine Baumschutzsatzung eingeführt. Deren Vorgaben haben mit den mittlerweile eingesetzten Auswirkungen des Klimawandels zusätzliche Bedeutung erhalten. Im Kern besagt die Baumschutzsatzung: Wer in Hannover einen Baum fällen möchte, muss das ab einer bestimmten Baumgröße anzeigen und ist, wenn eine Fällgenehmigung offiziell erteilt worden ist, zu einer Nachpflanzung verpflichtet.

So sind im Stadtgebiet grundsätzlich alle Laubbäume mit einem Stammumfang von 60 Zentimetern und alle Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern (in 1 Meter Höhe gemessen) geschützt. Einzelbäume anderer Arten sind bereits ab 30 Zentimetern Stammumfang geschützt. Auch dürfen Großsträucher und frei wachsende Hecken mit bestimmten Ausmaßen nicht ohne Weiteres entfernt, beschädigt, beeinträchtigt oder in ihrer Erscheinungsform verändert werden.

 

Fällgenehmigung: Online-Antrag

Link zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzsatzung.

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