Parken auf dem Schützenplatz: Hinweise zur Nutzung - Hannover.de

Was gilt

Parken auf dem Schützenplatz: Hinweise zur Nutzung

Der Schützenplatz in Hannover ist in erster Linie eine Veranstaltungsfläche. Während der großen Volksfeste – wie beispielsweise dem Frühlingsfest oder dem Schützenfest – wird das gesamte Gelände an die jeweiligen Veranstalter*innen vermietet und steht in diesen Zeiträumen nicht für das allgemeine Tagesparken zur Verfügung.

Mit diesen Schildern weist die Stadt Hannover auf die Parkregeln hin. 

Teilflächen während Veranstaltungen

Unter Umständen bieten die Veranstalter*innen während ihrer Anmietung einzelne Teilflächen zur Parknutzung an. Ob dies der Fall ist und welche Kosten gegebenenfalls entstehen, erfahren Interessierte direkt bei den jeweiligen Veranstalter*innen.

Weitere Sperrungen möglich

Auch außerhalb der großen Volksfeste können kurzfristig Teilbereiche des Schützenplatzes für Veranstaltungen gesperrt sein. Besucher*innen werden daher gebeten, auf die Beschilderungen vor Ort zu achten. Fahrzeuge, die trotz ausgewiesener Halteverbote abgestellt werden, müssen kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Parkraumbewirtschaftung bei Großveranstaltungen

Zu bestimmten Anlässen – etwa Fußballspielen in der Heinz-von-Heiden-Arena, Konzerten oder dem Maschseefest – wird der Schützenplatz als Parkplatz bewirtschaftet. In diesen Fällen ist das Parken ausschließlich kostenpflichtig möglich.

Kontakt für Rückfragen

Für Rückfragen steht das Team des Schützenplatz-Managements per E-Mail an schuetzenplatz@hannover-stadt.de zur Verfügung.

Volksfeste in Hannover: Alle Termine

Übersicht mit allen Volksfest-Terminen auf dem Schützenplatz Hannover – von 2026 bis 2030.

Dateityp: pdf Größe: 480,74 kB

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