Auslaufflächen

Neue Hundeauslaufmöglichkeiten im Stadtbezirk Ricklingen

Nach einjähriger Probezeit sollen die neuen Hundeauslaufflächen am Karl-Nasemann-Weg (Stadtteil Wettbergen) und an der Wallensteinstraße (Oberricklingen) nun dauerhaft zur Verfügung stehen. In der Testphase wurde festgestellt, dass beide Bereiche gut angenommen werden und die Nutzung weitgehend problemlos verläuft.

Deshalb hat der Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 11. Mai die dauerhafte Einrichtung dieser Auslaufflächen im Stadtbezirk Ricklingen beschlossen. Sofern auch der Verwaltungsausschuss der Beschlussvorlage zustimmt, können die mit Schildern gekennzeichneten Areale weiter auch während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit (1. April bis 15. Juli) für den Hundeauslauf genutzt werden.

DieHundeauslauffläche am Karl-Nasemann-Weg.

Auslauffläche Karl-Nasemann-Weg

Der städtische Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover hatte auf Anregung des Stadtbezirksrates Ricklingen nach geeigneten Flächen gesucht, auf denen Hunde in Ricklingen ohne Leine laufen können. Am Karl-Nasemann-Weg wurde ein etwa 240 Meter langer Wegeabschnitt in der Grünverbindung am Nordrand Wettbergens, zwischen Bezirkssportanlage und Landschaftsraum, vorläufig für diesen Zweck ausgewiesen. Er ist gut aus den umliegenden Wohngebieten erreichbar. Die Grünstreifen entlang des Weges können von Hunden genutzt werden.

DieHundeauslauffläche am Westende der Wallensteinstraße.

Auslauffläche Wallensteinstraße

Am Westende der Wallensteinstraße eignet sich eine offene Grünfläche mit Randbepflanzung und Einzelgehölzen. Die Fläche ist klar begrenzt durch die Tunneleinfahrt der Stadtbahn und angrenzende Grundstücke. Wie bei allen Auslaufflächen und -wegen erfolgte die Ausweisung beider Bereiche zunächst auf Probe, um die Nutzung der Flächen beobachten und mögliche Konflikte erkennen und beurteilen zu können.

Flächen für alle

Die ausgewiesenen Flächen stehen nicht ausschließlich Hunden und ihren Besitzer*innen zur Verfügung, auf ein verträgliches Miteinander aller Nutzer*innen auf diesen öffentlichen Anlagen kommt es weiterhin an. Die Hundebesitzer*innen müssen auch dort ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.