Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Kulturförderung

Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO im Rahmen der Kulturförderung

Zur sachgemäßen Bearbeitung eines Antrags auf Kulturförderung aus Mitteln der Region Hannover bzw. des Landes Niedersachsen ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig. Für die Institutionelle Förderung der Region Hannover ist das entsprechende Informationsblatt relevant, für alle weiteren Förderbereiche gelten die Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO für Projekt- und Investitionsförderungen.

Informationen gem. Art. 13 DSGVO zum Datenschutz im Rahmen der Kulturförderung (Projekt- und Investitionsförderung) der Region Hannover aus Mitteln der Region Hannover bzw. des Landes Niedersachsen

Ihre personenbezogenen Daten werden von der Region Hannover zum Zweck der Prüfung von Antragsvoraussetzungen und der Gewährung von Zuwendungen aus Regions- und Landesmitteln verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind § 3 Nr. 1 NDSG i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG sowie § 44 LHO in Verbindung mit den jeweils geltenden Richtlinien zur regionalen Kulturförderung der Region Hannover bzw. des Landes Niedersachsen. Daher ist die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben. 

Sofern Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht oder nicht vollständig bereitstellen, kann die Region Hannover Ihren Antrag wegen fehlender Mitwirkung ganz oder teilweise ablehnen oder Ihnen ganz oder teilweise Leistungen entziehen. Sie müssen dann mit einer für Sie nachteiligen Entscheidung rechnen.

Die Region Hannover speichert Ihre personenbezogenen Daten ab Erhebung der Daten mit dem Eingang des Antrags bei der Region Hannover bis zum Abschluss der Endabrechnung bzw. eines eventuellen Rückforderungsvorgangs zuzüglich der gesetzlichen Widerspruchsfristen. Im Anschluss gelten Aufbewahrungs-/Archivierungsfristen von 15 Jahren. Im Falle einer Nicht-Bewilligung endet die Speicherung ein Monat nach Bekanntgabe der Nicht-Bewilligung. Auch in diesem Fall gelten im Anschluss die genannten Aufbewahrungs-/ Archivierungsfristen. 

Über eine erfolgte Förderung wird öffentlich informiert. Veröffentlicht werden Name/Bezeichnung der antragstellenden Person/Personenvereinigung bzw. Einrichtung sowie deren Kommune und die Förderhöhe.

Im Falle einer Förderung aus Mitteln der Region Hannover werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an andere Stellen weitergeleitet. Im Falle einer Förderung aus Mitteln des Landes Niedersachsen werden Name/Bezeichnung der antragstellenden Person/Personenvereinigung bzw. Einrichtung sowie deren Kommune und die Förderhöhe mit dem Verwendungsnachweis an das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) weitergeleitet. Darüber hinaus behalten sich das MWK sowie der Nds. Landesrechnungshof vor, sämtliche Unterlagen zur Prüfung anzufordern.

Das Team Kultur der Region Hannover können Sie als verantwortliche datenverarbeitende Stelle postalisch kontaktieren unter Region Hannover, Team Kultur, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover. Die Datenschutzbeauftragten der Region Hannover können Sie unter Region Hannover, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover kontaktieren. Sie können außerdem die Datenschutzbeauftragten der Region Hannover unter Datenschutz@region-hannover.de  erreichen. 

Ihre Rechte

Gegenüber der Region Hannover können Sie folgende Rechte geltend machen:

  • Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Datenübertragbarkeit
  • Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Daneben können Sie bei der bzw. dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen ein Beschwerderecht geltend machen. 


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Informationen gem. Art. 13 DSGVO zum Datenschutz im Rahmen der Kulturförderung (Institutionelle Förderung) der Region Hannover aus Mitteln der Region Hannover

Ihre personenbezogenen Daten werden von der Region Hannover zum Zweck der Prüfung von Antragsvoraussetzungen und der Gewährung von Zuwendungen aus Regionsmitteln verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind § 3 Nr. 1 NDSG i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG sowie § 44 LHO in Verbindung mit der jeweils geltenden Richtlinie zur regionalen Kulturförderung der Region Hannover. Daher ist die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben. 

Sofern Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht oder nicht vollständig bereitstellen, kann die Region Hannover Ihren Antrag wegen fehlender Mitwirkung ganz oder teilweise ablehnen oder Ihnen ganz oder teilweise Leistungen entziehen. Sie müssen dann mit einer für Sie nachteiligen Entscheidung rechnen.

Die Region Hannover speichert Ihre personenbezogenen Daten ab Erhebung der Daten mit dem Eingang des Antrags bei der Region Hannover bis zum Abschluss der Endabrechnung bzw. eines eventuellen Rückforderungsvorgangs zuzüglich der gesetzlichen Widerspruchsfristen. Im Anschluss gelten Aufbewahrungs-/ Archivierungsfristen von 30 Jahren. Im Falle einer Nicht-Bewilligung endet die Speicherung ein Monat nach Bekanntgabe der Nicht-Bewilligung. Auch in diesem Fall gelten im Anschluss die genannten Aufbewahrungs-/ Archivierungsfristen. 

Über eine erfolgte Förderung wird öffentlich informiert. Veröffentlicht werden Name/Bezeichnung der antragstellenden Person/Personenvereinigung bzw. Einrichtung sowie deren Kommune und die Förderhöhe. Ihre personenbezogenen Daten werden  nicht an andere Stellen weitergeleitet. 

Das Team Kultur der Region Hannover können Sie als verantwortliche datenverarbeitende Stelle postalisch kontaktieren unter Region Hannover, Team Kultur, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover. Die Datenschutzbeauftragten der Region Hannover können Sie unter Region Hannover, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover kontaktieren. Sie können außerdem die Datenschutzbeauftragten der Region Hannover unter Datenschutz@region-hannover.de erreichen. 

Ihre Rechte

Gegenüber der Region Hannover können Sie folgende Rechte geltend machen:

  • Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Datenübertragbarkeit
  • Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Daneben können Sie bei der bzw. dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen ein Beschwerderecht geltend machen. 


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