§ 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit)

Jugendberufshilfe (JBH)

§ 13 des Sozialgesetzbuches VIII betrifft die Jugendsozialarbeit

Angebote zur Begleitung im Übergang von der Schule in den Beruf.

Das Team der Jugendberufshilfe plant und koordiniert bedarfsgerechte Angebote für junge Menschen mit sozialpädagogischem Unterstützungsbedarf am Übergang Schule – Beruf. Die umsetzenden Träger der Jugendhilfe werden von den Kolleg*innen der Jugendberufshilfe fachlich und inhaltlich begleitet.

Zielsetzung:

Ziel des Arbeitsbereiches ist, jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen im Alter von 14 bis unter 27 Jahren, niedrigschwellige und zugangsoffene Angebote zur sozialpädagogischen Begleitung im Übergang von der Schule in den Beruf in der Region Hannover anbieten zu können. Junge Menschen sollen in ihrer persönlichen, sozialen und beruflichen Entwicklung gefördert werden, um ihnen eine gelingende soziale und berufliche Integration zu ermöglichen. Dies ist die Voraussetzung für eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben.

Aufgaben:

Das Team befasst sich insbesondere mit der Beantragung und Umsetzung von Projekten, die in Kooperation mit anderen Partner*innen und freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt werden.

Rechtsgrundlage:

Das Team der Jugendberufshilfe arbeitet auf der rechtlichen Grundlage des § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit). 

Bei weiteren Fragen zum Arbeitsbereich wenden Sie sich gern an uns! Wir freuen uns auch über Ideen und Anregungen.

Angebote:

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