Verfahren Sprachstandsmonitoring

8. Abschließende Entwicklungsgespräche

Abschließende Entwicklungsgespräche: Kapitel 8 von 8 im Monitoringverfahren

Abschließende Entwicklungsgespräche zur Individuellen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung. Bis Ende November im Jahr vor der Einschulung.

Gesetzliche Vorgaben

Die abschließenden Entwicklungsgespräche zur individuellen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung richten sich ausschließlich an Eltern, deren Kinder in diesem Zeitraum eine individuelle Sprachförderung erhalten.

In seinen FAQ´s führt das Niedersächsische Kultusministerium hierzu weiter aus:

"Für Kinder, die eine differenzierte Förderung im letzten Jahr vor der Einschulung erhalten haben, soll zu einem abschließenden "Brückengespräch" vor der Einschulung vorbehaltlich der Zustimmung der Eltern die aufnehmende Schule eingeladen werden, damit Eltern und Schule bei Bedarf eine durchgängige Anschlussförderung in der Schuleingangsphase ermöglichen können." (Nds. MK, FAQ im Bereich Sprachförderung Februar 2019, Seite 4. Vgl. hierzu auch § 4 Abs. 6 NKiTaG)

Empfehlungen zur Organisation der abschließenden Entwicklungsgespräche

Die Region Hannover empfiehlt zur Durchführung dieser abschließenden Gespräche das Zeitfenster von März bis Mai vor der Einschulung.

Im Sinne einer sich nahtlos anschließenden Sprachförderung in der aufnehmenden Grundschule sind sogenannte "Brückengespräche", also auch die Teilnahme der aufnehmenden Grundschule, anzustreben. Dies bedarf unbedingt einer frühzeitigen Absprache zwischen Kita und Grundschule(n). Selbstverständlich kann eine Teilnahme der Grundschule nur mit Einverständniserklärung der Eltern geschehen.

Folgendes Vorgehen wird vorgeschlagen:

1. Die Kita weist die Eltern schon im ersten Entwicklungsgespräch zur individuellen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung auf die Möglichkeit der Teilnahme der aufnehmenden Grundschule im abschließenden Entwicklungsgespräch hin und zeigt die Vorteile der Beteiligung der Grundschule auf.

2. In dem weiteren Entwicklungsgespräch zur individuellen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung wird die Tendenz der Eltern zur Beteiligung der Grundschule erfragt.

3. Anfang des Jahres informiert die Kita die aufnehmende(n) Grundschule(n) schriftlich über die anstehenden abschließenden Entwicklungsgespräche und lädt zur Teilnahme an den Gesprächen ein, die Einverständniserklärung der Eltern vorausgesetzt.

Wie in der Einladung angekündigt:

Eine Woche später: Telefonat mit der Grundschule zur weiteren Abstimmung des Verfahrens. Hierbei Nennung der Anzahl der Eltern, die bisher unverbindlich eine Beteiligung der Grundschule wünschen, damit die Grundschule die zeitlichen und personellen Ressourcen einplanen kann.

4. Anfang März: Versendung der Einladung an die Eltern, deren Kinder eine individuelle Sprachförderung erhalten.

5. Nach Rücklauf der Einwilligungserklärungen erfolgt die Rückmeldung an die Grundschule.

Literatur

Niedersächsisches Kultusministerium: FAQ im Bereich Sprachförderung. Hannover Februar 2019.