Förderung von Projekten in Kindertageseinrichtungen

Nach der Richtlinie der Region Hannover zur Förderung der Qualität von Kindertageseinrichtungen (Qualitätsentwicklung)

Aufgabe von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind die umfassende Förderung von Kindern und die Eröffnung von Entwicklungschancen. Die Region Hannover unterstützt Träger dabei durch eigene Angebote sowie durch die Förderung von Projekten zur Qualitätsentwicklung.

Die Richtlinie zur Förderung der Qualität von Kindertageseinrichtungen bietet KiTas auf verschiedenen Themenfeldern von Gesundheit über musische Bildung bis zur Unterstützung beim Übergang von der KiTa in die Schule Raum für bereichernde Projekte, auch in Kooperation mit Dritten.

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen

Abschnitt 1) die zur Qualitätsentwicklung und / oder Implementierung neuer und fachlicher Konzeptionen beitragen

  • zum Beispiel Kooperation mit Akteuren aus dem Bildungs- und Ausbildungsbereich zum Thema Fachkräftegewinnung, Prozessbegleitung für die Implementierung neuer Handlungsansätze und anderes.

Abschnitt 2) zur Erhöhung von Teilhabe- und Bildungschancen

  • zum Beispiel Gesundheitsförderung, Implementierung partizipatorischer und inklusiver Ansätze, Projekte zum Ausgleich sozialer Benachteiligung, ästhetisch, musisch- kulturelle Bildung, Sprach- und Familien Programm Rucksack und anderes.

Abschnitt 3) im Übergang zur Grundschule

  • zum Beispiel Entwicklung von Vorläuferkompetenzen für die Grundschule im Kontext der MINT- Bildung, Vernetzung von Kindergärten mit Grundschulen im Sozialraum dieser Einrichtung und anderes.

Abschnitt 4) Betreuungsangebote und Spielkreise für Kinder mit Fluchterfahrungen 

  • zur Vorbereitung von Kindern auf den Besuch im Kindergarten

Antragstellung

Antragsberechtigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen, Städte und Gemeinden der regionszugehörigen 16 Kommunen ohne eigenes Jugendamt, öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtungen sowie Bildungsträger nach § 2 Abs. 2 NEBG und gemeinnützige Körperschaften nach § 52 Abgabenordnung.

Der Antrag kann mit dem zur Verfügung gestellten Vordruck vorab in elektronischer Form beim Team 51.17 Tagesbetreuung für Kinder der Region Hannover eingereicht werden. Der anschließende postalische Versand mit Originalunterschrift ist unabdingbar.

Ein Antrag auf Förderung ist spätestens bis zum 30.09. eines Jahres für das nächste Kalenderjahr zu stellen. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können nachrangig nach Eingangsdatum berücksichtigt werden, soweit noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Dateien zum Herunterladen


Für Fragen oder eine unverbindliche Antragsberatung stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Ansprechpartnerin bei Fragen zum pädagogischen Inhalt


Ansprechpartnerin bei Fragen zur Bewilligung