5. Individuelle Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung

Praxishilfe: Alter bei Erwerbsbeginn (Age of onset)

Ein relevanter Faktor für den Erfolg des Erwerbs der zweiten Sprache ist natürlich das Alter bei Beginn des Erwerbs der zweiten Sprache. Fachleute sprechen vom age of onset.

Age of onset (AO): Geburt bis zwei Jahre

Für diese Altersspanne spricht man von einem simultan bilingualen Erwerb oder auch doppelten Spracherwerb. Der Erwerb von zwei Sprachen von Geburt an unterscheidet sich kaum vom monolingualen (einsprachigem) Erwerb. Die Erwerbsschritte sind gleich und liegen in der Variationsbreite einsprachiger Kinder. Das gilt vor allem für die Grammatik. Manche simultan bilingualen Kinder beginnen etwas später zu sprechen als einsprachige. Die Wortschatzentwicklung bleibt hingegen häufig hinter der von einsprachigen Kinder zurück. Dies verwundert jedoch nicht, da der Input durch zwei Sprachen ja auch wesentlich größer ist. Zu beachten ist aber, dass auch der Wortschatzumfang
bei einsprachigen Kindern sehr variiert.

Age of onset (AO): Zwei bis vier Jahre

Über andere Voraussetzungen verfügen dagegen Kinder, die mit dem Zweitspracherwerb im Alter von zwei bis vier Jahren beginnen. Da sie schon die Grundregeln in ihrer Erstsprache erworben haben, spricht man nun von einem sukzessiv bilingualen Erwerb. Diese Kinder sind im Aufbau der Satzstruktur schneller als einsprachige Kinder. Sie wissen, wozu man Sprache braucht, was ein Wort ist und so weiter. Ganz wichtig: Kinder in dieser Altersspanne sind auch kognitiv weiterentwickelt als ein Kind im Erstspracherwerbsprozess. Der Zweitspracherwerb ähnelt also sehr dem Erstspracherwerb. Sukzessiv bilinguale Kinder erreichen die Subjekt-Verbübereinstimmung und Verb 2-Stellung in der Regel innerhalb von sechs bis 18 Kontaktmonaten, spätestens jedoch nach 24 Kontaktmonaten.

Age of onset (AO): Vier bis zehn Jahre

Die Wissenschaft geht davon aus, dass sich die Erwerbsfähigkeit weiterhin im Alter von vier Jahren und noch einmal im Alter von sieben Jahren verändert. Liegt der Erwerb der Zweitsprache im Alter von vier bis zehn Jahren spricht man von einem kindlichen Zweitspracherwerb. Dies bedeutet eine Mischform zwischen Erstspracherwerb im Kindesalter und Zweitspracherwerb im Erwachsenenalter. Ab vier Jahren fällt es schwerer die Regeln der Wortbeugung (Flexionsmorphologie) zu erlernen.Ab dem siebten Lebensjahr gelingt auch das Erfassen syntaktischer Regeln (Satzbau) nicht mehr mühelos.

Age of onset (AO): ab zehn Jahren

Beginnt der Zweitspracherwerb später als zehn Jahre, spricht man von einem Zweitspracherwerb Erwachsener, egal ob der Lernende wirklich biologisch schon erwachsen ist. Häufig bleibt der Spracherwerb nun unvollständig. Nur eine sehr hohe Lernmotivation kann zu einem hohen Sprachniveau führen.

Kontaktdauer/Kontaktmonate

Um den erreichten Sprachentwicklungsstand in der Zweitsprache Deutsch im sukzessiven bilingualen Zweitspracherwerb als unauffällig oder auffällig einschätzen zu können, benötigen wir die Information über die Dauer des Kontaktes (= Erwerbszeitraum), die ein Kind mit dieser Sprache hatte. Studien zeigen, dass Kinder, die im Alter von bis zu vier Jahren mit dem Erwerb beginnen, die Satzstruktur einschließlich Frage- und Nebensatzstrukturen innerhalb von acht bis 18 Monaten erwerben (vgl. Rothweiler/Ruberg 2011, S. 11).

Literatur

Rothweiler, Monika / Ruberg, Tobias: Der Erwerb des Deutschen bei Kindern mit nichtdeutscher Erstsprache. WIFF Expertisen 12. München 2011.

Ruberg, Tobias: Qualitätsanforderungen an Weiterbildnerinnen und Weiterbildner. In: Sprachliche Bildung. Grundlagen für die kompetenzorientierte Weiterbildung. München 2011.

Thoma, D. / Tracy R.: Deutsch als frühe Zweitsprache: zweite Erstsprache? In: Ahrenholz, B. (Hrsg.): Kinder mit Migrationshintergrund – Spracherwerb und Fördermöglichkeiten. Freiburg im Breisgau 2006.